Anlage N - Formular für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Jeder Steuerzahler, der Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und eine Lohnsteuerkarte hat, muss die Anlage N ausfüllen. Angaben zur doppelten Haushaltsführung werden in einem eigenen Formular erfasst (Anlage N – Doppelte Haushaltsführung).

Zusammenfassung

Die Anlage N ist das zentrale Formular für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Angabe von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Werbungskosten, während die Anlage N – Doppelte Haushaltsführung (N-DHH) zusätzlich genutzt wird, wenn berufsbedingt ein zweiter Haushalt geführt wird. Beide Formulare sind Pflichtbestandteile der Einkommensteuererklärung für entsprechende Fälle.

Leider können wir keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.

Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Anlage N?

Die Anlage N erfasst Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn, Lohnersatzleistungen, Versorgungsbezüge) sowie die Werbungskosten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Jede steuerpflichtige Person mit Arbeitslohn reicht eine eigene Anlage N ein.

Was ist die Anlage N – Doppelte Haushaltsführung (N DHH)?

Die N-DHH bildet seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2023/2024 einen eigenen Vordruck:

Darin machen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung geltend (zum Beispiel Unterkunftskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Familienheimfahrten).

Rechtsgrundlagen & wichtige Paragrafen

  • § 9 EStG – Werbungskosten: Enthält u. a. Entfernungspauschale und Regelungen zur doppelten Haushaltsführung (Unterkunft bis 1.000 Euro/Monat, Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwand).

  • Lohnsteuer-Richtlinien R  9.11 konkretisieren Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung (eigener Hausstand, berufliche Veranlassung).

Ausfüllhinweise zu Anlage N & Anlage N-DHH

Anlage N ausfüllen:

Anlage N-DHH ausfüllen:

  • Anlage N-DHH herunterladen

  • Begründung: beruflicher Anlass, Datum, Beschäftigungsort, eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt.

  • Unterkunftskosten am Arbeitsort (Miete/Nebenkosten; Höchstgrenze 1.000 Euro/Monat).

  • Familienheimfahrten (Entfernungspauschale; max. 1 Fahrt/Woche).

  • Verpflegungsmehraufwand (Pauschalen i.d.R. nur in den ersten 3 Monaten).

  • Nachweise: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Reisekostenübersicht, Beleg über finanzielle Beteiligung am Haupthausstand.

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FAQ zu Anlage N & Anlage N-DHH

1. Muss jeder mit Arbeitslohn die Anlage N abgeben?

Ja, jede steuerpflichtige Person mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nutzt eine eigene Anlage N; bei freiwilliger Abgabe lohnt es sich oft wegen Werbungskosten > 1.230 Euro.

2. Wann verwende ich die Anlage N-DHH statt Einträgen in Anlage N?

Seit VZ 2023/2024 erfasst N-DHH die doppelte Haushaltsführung separat (eigener Hausstand, Unterkunft, Heimfahrten, Verpflegung).

3. Welche Kosten werden bei doppelter Haushaltsführung anerkannt?

U. a. Unterkunftskosten bis 1.000 Euro/Monat, Familienheimfahrten (Entfernungspauschale, max. 1/Woche) und Verpflegungspauschalen i. d. R. nur in den ersten 3 Monaten.

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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 12. Januar 2026)

URL:
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