Ausbildungsfreibetrag
Entstehen einem Steuerpflichtigen Kosten für die Ausbildung eines Kindes, kann ab 2023 ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Nachfolgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
-
das Kind ist volljährig,
-
es befindet sich in Berufsausbildung,
-
es wohnt auswärtig und
-
für das Kind besteht ein Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.
Die eigenen Einkünfte des volljährigen Kindes sind seit 2012 nicht mehr relevant für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrages.
Anmerkung:
BAföG-Leistungen führen nicht zur Kürzung des Ausbildungsfreibetrags, wenn es sich hierbei um ein Darlehen handelt.
Werden Ehepartner einzeln zur Einkommensteuer veranlagt oder leben Eltern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen, kann der Ausbildungsfreibetrag auf die Eltern jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden .
Jetzt neu: SteuerSparErklärung Online
Warum Sie die SteuerSparErklärung Online lieben werden: Direkt im Browser starten – ganz ohne Installation: Sie brauchen nichts herunterzuladen oder zu installieren. Einfach anmelden und in jedem Browser loslegen. Schnell zur Erstattung – mit intelligenter Unterstützung: Dank der integrierten Steuer-KI Alma und dem geführten Frage-Antwort-Modus erledigen Sie Ihre Steuererklärung effizient und fehlerfrei. Immer aktuell, immer sicher: Automatische Updates und sichere Cloud-Speicherung sorgen dafür, dass Ihre Daten stets geschützt sind. Maximale Steuererstattung rausholen: Nutzen Sie alle Steuervorteile – mit geprüften Tipps und automatischen Optimierungsvorschlägen. Flexibel und unabhängig vom Betriebssystem: Ob Windows, Mac oder Linux – die Online-Version läuft überall, wo ein Browser verfügbar ist.