Haus, Wohnung und Vermietung

Wohnungskauf oder Hausbau – nur wenige Entscheidungen verlangen eine so gute Planung

"My home is my castle" lautet derzeit die Devise. "Betongold" ist so gefragt wie selten zuvor. Immobilien bieten die Sicherheit konkreter Sachwerte, außerdem sind die Konditionen für Immobilienkredite überaus günstig und die Anlagealternativen wie etwa Gold, Anleihen und Aktien sind vielen zu riskant.

Die selbst genutzte Immobilie, ob Eigentumswohnung oder Eigenheim, stellt jedenfalls einen Wert an sich dar: sie bietet mehr Komfort und Freiheit als eine Mietwohnung und dient der Altersvorsorge, da sie im Ruhestand die Miete erspart. Notfalls kann das Eigenheim auch verrentet werden.

Allerdings gilt auch: Immobilienbesitz bindet Kapital auf lange Sicht. Egal ob Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst nutzen oder ob Sie vermieten – die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar und wollen gut überlegt sein.

 


Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1.12.2020

Ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen oder vermieten: Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) treffen alle Wohnungseigentümer! Informieren Sie sich in unserem aktuellen Ratgeber über die neue Rechtslage und Ihre Rechte und Pflichten.

Ein Ratgeber für alle Eigentümer einer Eigentumswohnung – Hilfe vom Kauf der Eigentumswohnung bis zur Wahrnehmung Ihrer Rechte in der Eigentümerversammlung.

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Im Folgenden geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Themen:

  • Immobilien kaufen und bauen

    Eigenkapital - Fremdkapital - Darlehen - Zins und Tilgung

    Damit keine unnötigen Mehrkosten entstehen, muss die Finanzierung einer Immobilie umsichtig geplant sein. Denn nur so lassen sich die hohen Darlehensraten über Jahrzehnte schultern.

  • Haus und Wohnung vermieten

    Werbungskosten - Erhaltungsaufwand - Herstellungsaufwand - Angehörige

    Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dürfen Sie Werbungskosten von den Einnahmen abziehen.

  • Erbschaft und Schenkung bei Immobilien

    Einkommensteuer - Grunderwerbsteuer - Familienheim - Erbengemeinschaft - Gestaltungsmöglichkeiten

    Die Erbschaft oder Schenkung von Immobilien kommt in der Regel nur innerhalb der Familie vor. Die Schenkung ist dabei das typische Mittel der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei wird die Immobilie bereits zu Lebzeiten auf spätere Erben übertragen.

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Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen.
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Für angehende Bauherren und Immobilienkäufer kann sich die Suche nach einer günstigen Immobilienfinanzierung im Internet lohnen. Denn viele Banken und Baugeldvermittler bieten dort Kredite zu günstigen Effektivzinsen an. Diese Angebote können deutlich unter denen herkömmlicher Angebote von Banken und Sparkassen liegen. Mit einem günstigen Angebotkönnen Sie Tausende von Euro sparen.Das liegt an den hohen Summen und den langen Laufzeiten von Immobilienfinanzierungen. Auch für diejenigen, die nach dem Ablauf der Zinsbindungszeit eine Anschlussfinanzierung suchen, kommen die Online-Angebote infrage.
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Eine Immobilie im sonnenverwöhnten Süden, am Meer oder in den Bergen: In der Urlaubszeit träumen viele Deutsche vom eigenen Ferienhaus. Bis vor wenigen Jahren wurden Ferienimmobilien vor allem gekauft, um dort selbst den Urlaub, ein verlängertes Wochenende oder den Ruhestand zu verbringen. Gekauft wurde, wo es einem persönlich selbst gefiel. Eine gute Vermietbarkeit spielte meist nur eine Nebenrolle. Doch die Zeiten haben sich geändert. DasHauptmotiv für den Kauf von Ferienimmobilienist inzwischendie sichere Kapitalanlage.Schulden- und Euro-Krise, niedrige Zinsen und die heftigen Kursschwankungen an den Börsen verunsichern die Anleger und wecken den Appetit auf alles, was aus Stahl und Beton ist.
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Jeder Immobilienboom geht einmal zu Ende. Verkaufswillige Immobilieneigentümer sollten daher das Zeitfenster der noch guten Immobilienjahre für einen Verkauf nutzen. Denn ein überhasteter Verkauf bei dann nachlassender Nachfrage und fallenden Preisen ist immer von Nachteil. Besser ist es, sich auf den Verkauf der eigenen Immobilie schon rechtzeitig vorzubereiten und die entscheidenden Kernpunkte für einen erfolgreichen Immobilienverkauf zu kennen. Denn trotz aller Gegenargumente gibt es gute Gründe, eine Immobilie in den nächsten Jahren zu verkaufen.
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Mancherorts stehen die Immobilienkäufer regelrecht Schlange. Für viele gilt es, jetzt noch schnell das Wunschobjekt zu ergattern, bevor die Preise weiter steigen. Vielfach nutzen Verkäufer die aktuelle Situation aus und bringen zum Teil Bruchbuden in den Verkauf. Weniger versierte Käufer ahnen nicht, was sie da eigentlich gekauft haben. Doch irgendwann machen sich die Bausünden bemerkbar. Die Folge sind hohe Renovierungskosten.
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Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird.
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Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.
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In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre Mietimmobilie bei der Erstellung der Steuererklärung berücksichtigen müssen. Für die korrekten Angaben der Wohnung oder des vermieteten Hauses bei der Steuer geht es wesentlich um folgende Schritte:
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Für Haus- und Wohnungsbesitzer oder Käufer gibt es unterschiedliche Kosten, deren korrekte Unterscheidung steuerlich für Sie relevant wird. Wie Sie Ihre Kosten als Käufer oder Eigentümer z.B. Anschaffungskosten und Baukosten richtig ermitteln und abschreiben, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.
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Wetten? Auch Sie haben Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen und Handwerker in Haus und Garten!
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Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.
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Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.
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Oft wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen. Wollen die Eltern zum Beispiel weiterhin in dem übertragenen Haus wohnen, vereinbaren sie häufig einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge haben deshalb in der Praxis eine erhebliche Bedeutung.
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Gehört Ihnen eine Immobilie, egal, ob ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, nicht allein, dann sind Sie Miteigentümer. In diesem Fall müssen Sie gemeinsam mit den anderen Miteigentümern eine Feststellungserklärung abgeben. Diese bildet die Basis für Ihre persönliche Einkommensteuer.
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