Abgabefrist für die Steuererklärung
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Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, wird es langsam Zeit, sich an die Arbeit zu machen: Die Frist für die Abgabe Ihrer Einkommenssteuererklärung läuft am 31.7.2020 ab.
Wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, haben Sie bis zum 28.2. des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe. Die Steuererklärung für das Jahr 2019 muss dann also erst am 28.2.2021 beim Finanzamt sein, bzw. – da das ein Sonntag ist – erst am 1.3.2021.
Diese Abgabefristen gelten für die nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Wichtig: Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie in jedem Fall eine Fristverlängerung! Ansonsten droht bei Versäumen der Frist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch das Finanzamt.
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Für Ihren Antrag auf Fristverlängerung benutzen Sie am besten unseren kostenlosen Musterbrief "Antrag auf Fristverlängerung der Steuererklärung". Sie können ihn direkt hier herunterladen.
Nutzer der SteuerSparErklärung finden den Musterbrief natürlich auch in ihrer Steuer-Software zum Ausdrucken. Alternativ können Sie den Antrag ganz einfach elektronisch aus der Software über Elster an das Finanzamt senden (siehe Abbildung links). Hierbei ersparen Sie sich Zeit und Portokosten. |
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(MB)