Steuererklärung 2024: Fristverlängerung - Muster
Ende Juli muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein - wenn man keine Fristverlängerung beantragt. -Symbolbild-

Steuererklärung 2024: Fristverlängerung - Muster

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Wer den Abgabetermin für die Steuererklärung 2024 nicht einhalten kann, sollte jetzt beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Für die Abgabe von Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und ggf. Gewerbesteuererklärung wird die Frist dann in der Regel unkompliziert verlängert.

Wird nur eine Fristverlängerung von wenigen Tagen oder Wochen gebraucht, geht das prinzipiell auch telefonisch – ein schriftlicher Antrag ist aber natürlich schon aus Beweisgründen immer besser.

Wichtig: Den Antrag auf Fristverlängerung bei der Steuer muss man begründen! »Vergessen« oder »Keine Zeit gehabt« ist dabei kein Grund dafür, die Steuererklärung zu spät abzugeben.

Muster: Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt

Steuerzahler müssen für eine Fristverlängerung dem Finanzamt erklären, warum sie die Steuererklärung nicht pünktlich abgeben können. Das kann zum Beispiel so aussehen:

    

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

leider ist es mir nicht möglich, die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 fristgerecht bei Ihnen einzureichen. 

Der Grund hierfür ist eine erhebliche Arbeitsüberlastung im beruflichen Bereich, sodass ich noch nicht alle Unterlagen zusammenstellen konnte.

Außerdem ist durch eine längere Erkrankung meines Ehemannes eine weitere private Belastung entstanden, die ich zeitlich noch nicht ausgleichen konnte.

Ich bitte daher, mir für die Abgabe der Steuererklärung 2024 eine Frist bis zum 30.09.2025 zu gewähren. Selbstverständlich werde ich mich bemühen, die Steuererklärung vor diesem Termin einzureichen. 

Sollte ich von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalten, gehe ich von der Genehmigung meines Antrages aus.

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

    

Steuererklärung: Anspruch auf Fristverlängerung?

Erfahrungsgemäß akzeptieren die meisten Finanzämter einen Antrag auf eine zweimonatige Verlängerung – ein Anspruch auf Fristverlängerung besteht jedoch nicht.

Allerdings wird normalerweise selbst in den Fällen, wo das Finanzamt den Antrag komplett ablehnt, ein Aufschub von vier Wochen gewährleistet. Eine gewisse Verlängerung bekommt man also eigentlich in jedem Fall zugestanden.

(MB)