Steuererklärung für Praktikanten

Mit einer Steuererklärung kannst Du Dir einen Teil der Kosten, die dir während eines Praktikums entstehen, zurückholen. Das ist nicht so schwierig, wie viele Leute behaupten. Bei Berufseinsteigern, Azubis und Studenten ist die Steuererklärung oft in weniger als einer Stunde erledigt.

Stand: 23 - Ist das Praktikum Teil der Ausbildung, beteiligt sich der Staat an einem Teil der Kosten. Viele der Ihnen entstandenen Ausgaben können Sie sich als Praktikant somit im Rahmen einer ersten Steuererklärung wiederholen. Wie das geht und ob Sie für Ihre Praktikumsvergütung Lohnsteuer zahlen müssen oder ob Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden, erklären wir in unserem Beitrag.

 

Inhaltsverzeichnis

 
 

Wann zahlt man auf die Praktikumsvergütung Steuern?

Einkommensteuer wird grundsätzlich erst einmal für jeden in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmer fällig, sobald das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Die Art der Beschäftigung und auch die Anzahl an Arbeitsverhältnissen, aus denen das Einkommen stammt, spielt dabei keine Rolle. Zahlt Ihr Arbeitgeber also eine Aufwandsentschädigung bzw. Praktikumsvergütung, bestehen keine Besonderheiten. Es gelten die normalen Lohnsteuerregeln.

Steuern auf Ihre Praktikumsvergütung werden somit erst dann fällig, wenn Ihre erzielten Einkünfte am Ende eines Steuerjahres insgesamt höher als der Grundfreibetrag sind. Geben Sie eine Steuererklärung als Student ab, können Sie allerdings Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder andere vom Fiskus gewährte Pauschalen und Freibeträge geltend machen und dadurch Ihre Steuerlast reduzieren. Bleibt Ihre Praktikumsvergütung unter dem Grundfreibetrag, können Sie durch die Abgabe einer Steuererklärung die bereits gezahlte Lohnsteuer sowie ggf. gezahlte Kirchensteuer zurückerstattet bekommen.

 

Sozialversicherung im Praktikum

Ob bei einem Praktikum Beiträge für die Sozialversicherungen anfallen, hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um ein freiwilliges Praktikum oder um ein Pflichtpraktikum handelt. Zudem muss unterschieden werden, ob es sich um ein Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum handelt. Ebenfalls entscheidend dafür, ob Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, ist die Höhe des vom Arbeitgeber gezahlten Praktikumsentgelts.

 

Achtung: Um einen Praktikanten handelt es sich nur dann, wenn das Praktikum der Vorbereitung, Unterstützung oder Vervollständigung der Ausbildung dient.

 

Sozialversicherungsbeiträge bei einem freiwilligen Praktikum

Absolvieren Sie ein freiwilliges Praktikum vor oder nach dem Studium bzw. der Ausbildung und erhalten während der Praktikumszeit eine Vergütung von Ihrem Arbeitgeber, handelt es sich hierbei um ein ganz normales Beschäftigungsverhältnis. Sofern Ihre Praktikumsvergütung nicht als Minijob abgerechnet werden kann oder eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt (3 Monate oder 70 Tage), müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Handelt es sich dagegen um ein freiwilliges Zwischenpraktikum, müssen Sie in der Regel nur die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Voraussetzung für die steuerliche Behandlung als Student ist jedoch, dass das Studium im Vordergrund steht.

 

Sozialversicherungsbeiträge bei einem Pflichtpraktikum

Ist ein Pflichtpraktikum während des Studiums vorgeschrieben und fester Bestandteil in der Studien- oder Prüfungsverordnung, zahlen Sie als Student keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Praktikumsvergütung. Wie lange das Praktikum andauert, wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit oder Ihre Vergütung ist, spielt in dem Fall keine Rolle.

Absolvieren Sie jedoch ein verpflichtendes Praktikum vor oder nach dem Studium, werden Sie in Bezug auf Sozialabgaben wie ein Auszubildender behandelt. Bedeutet: Sie müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen – auch dann, wenn Sie gar keine Praktikumsvergütung bekommen.

 

Achtung: Auch wenn Sie während des verpflichtenden Zwischenpraktikums von den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit sind, müssen Sie sich dennoch studentisch kranken- und pflegeversichern. Studenten bis 25 Jahre können sich bei den meisten Krankenkassen noch beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichern lassen. Vorausgesetzt, Sie sind noch unter 25 Jahre und verdienen nicht mehr als 505 € pro Monat bzw. nicht mehr als 538 € bei einem Minijob (Stand: 2024). Ist dies jedoch nicht der Fall, müssen Sie sich als Student selbst zum Studierendentarif kranken- und pflegeversichern.

 

Gehalt im Auslandspraktikum richtig versteuern

 

Während des Studiums nutzen viele Studenten die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum zu absolvieren. In manchen Studiengängen ist dieses sogar Pflicht. Aber wie sieht es hier mit der Versteuerung des Praktikumsgehalts aus? Und kann man Ausgaben in Verbindung mit dem Auslandspraktikum steuerlich geltend machen?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihren Wohnsitz als Student in Deutschland haben und Ihr Gehalt während des Auslandpraktikums höher als der steuerfreie Grundfreibetrag ist, sind Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit einher geht auch, dass Sie eine Steuererklärung verpflichtend abgeben müssen. Liegt Ihre Aufwandsentschädigung bzw. Ihr Praktikumsgehalt dagegen unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie keine Steuern zahlen und auch keine Steuererklärung einreichen.

In Bezug auf die Versteuerung des Gehalts und auch die Absetzbarkeit von Ausgaben während des Auslandspraktikums muss man allerdings zwischen einem verpflichtenden und einem freiwilligen Auslandspraktikum unterscheiden:

 

Steuern bei einem Pflichtpraktikum im Ausland

Alle Kosten, die mit dem Pflichtpraktikum im Ausland zu tun haben und Ihnen tatsächlich entstanden sind, können Sie von der Steuer absetzen. Hierzu gehören zum Beispiel Reisekosten ins Ausland, Kosten für die Unterkunft im Ausland, Verpflegungsmehraufwand, Kosten für eine Auslandskrankenversicherung oder auch Fahrtkosten zwischen der Unterkunft und der Praktikumsstelle. Diese Kosten tragen Sie als Werbungskosten oder Sonderausgaben in Ihre Steuererklärung als Student ein. Haben Sie keinen eigenen Hausstand in Deutschland, können auch keine Werbungskosten für ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland geltend gemacht werden.

 

Steuern bei einem freiwilligen Auslandspraktikum

Entscheiden Sie sich für ein freiwilliges Praktikum im Ausland, können Sie nur die Kosten absetzen, die unmittelbar mit der Arbeit in Verbindung stehen (z.B. Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitsmaterial). Diese tragen Sie als Werbungskosten ein. Alle anderen Kosten wie beispielsweise Kosten für eine Unterkunft im Gastland, Verpflegungsmehraufwand oder Kosten für die Reise ins Ausland können Sie bei einem freiwilligen Auslandspraktikum nicht absetzen.

 

Als Praktikant eine Steuererklärung machen

Verdienen Sie während des Praktikums mehr als den Grundfreibetrag, müssen Sie Steuern zahlen und können eine Steuererklärung abgeben. Da meistens während des Praktikums steuerlich absetzbare Ausgaben entstehen, liegen Sie zum Ende eines Steuerjahres oft doch unter dem Grundfreibetrag und müssen somit auch keine Steuern bezahlen.

 

Gezahlte Steuern zurückholen

Lagen Ihre gesamten Einnahmen zum Ende eines Steuerjahres über dem Steuerfreibetrag, fallen erst einmal grundsätzlich Steuern an. Ihre Steuerlast können Sie aber durch verschiedene Ausgaben wieder senken. So lassen sich bereits gezahlte Steuern über eine Steuererklärung zurückholen.

 

Kosten fürs Praktikum absetzen

Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Praktikum entstanden sind, gelten als Werbungskosten und können von der Steuer abgesetzt werden. Zu diesen Ausgaben gehören je nach Art des Praktikums unter anderem:

 

Häufige Fragen und Antworten zur Steuererklärung als Praktikant

Muss man im Pflichtpraktikum Steuern zahlen?

Steuern müssen Sie erst dann bezahlen, wenn Ihre Einnahmen den steuerfreien Grundfreibetrag übersteigen. Liegen Ihre Einnahmen darunter, fallen auch keine Steuern an.

Welche Steuerklasse hat man als Schüler / Student im Praktikum?

Die Steuerklasse ist abhängig von mehreren Faktoren: Familienstand (ledig oder verheiratet), Anzahl der Kinder, alleinerziehend oder ob es sich beim Praktikum um ein zweites Arbeitsverhältnis handelt. Da die meisten Praktikanten nicht verheiratet sind und keine Kinder haben, hat man als Schüler oder Student im Praktikum in der Regel Steuerklasse 1.

Steuern und Sozialabgaben – Unterschied zwischen freiwilligem Praktikum und Pflichtpraktikum

Machen Sie vor oder nach dem Studium ein Praktikum auf freiwilliger Basis (freiwilliges Vor- oder Nachpraktikum) und erhalten hierfür eine Praktikumsvergütung, dann werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Es sei denn, Ihre Praktikumsvergütung kann als Minijob oder als „kurzfristige Beschäftigung“ abgerechnet werden. Bei einem freiwilligen Zwischenpraktikum dagegen müssen Sie meist nur Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen.

Ist ein Pflichtpraktikum während des Studiums (Zwischenpraktikum) vorgeschrieben, müssen Sie auf Ihre Praktikumsvergütung keine Sozialabgaben zahlen. Absolvieren Sie jedoch ein Pflichtpraktikum vor oder nach dem Studium, werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Ist man als Praktikant verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen?

Studenten sind in der Regel nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.