Ausgaben rund um den Beruf – für Arbeitnehmer immer noch die beste Möglichkeit Steuern zu sparen
Als Arbeitnehmer hat man eine ganze Reihe von Möglichkeiten, seine Steuerlast zu senken: Fachbücher und Bewerbungskosten, Wege zur Arbeit und Reisekosten, Arbeitskleidung und Telefonkosten oder Computer und Schreibtisch senken die Steuerlast. Der Haken: Die Kosten müssen höher sein als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.Tipp: Auch wenn der Weg zur Arbeit, der doppelte Haushalt oder das Arbeitszimmer allein nicht ausreicht, um die Grenze von 1.230 Euro zu erreichen, können diese Beträge einen ausreichenden Sockelbetrag bieten, um mit weiteren Werbungskosten die Grenze zu überschreiten und im Vergleich zur Pauschale Geld zu sparen. Das heißt: Belege sammeln ist immer sinnvoll, auch wenn es lästig ist.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Themen:
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Einnahmen: Besondere Beschäftigungsverhältnisse
Minijob - Ehrenamt - Auslandstätigkeit - Grenzgänger
Nicht jede berufliche Tätigkeit lässt sich mit den "klassischen" Möglichkeiten steuerrechtlich korrekt einordnen. Zu diesen Bereichen möchten wir Ihnen hier einen ersten Überblick geben.
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Aus- und Fortbildung
Schule - Lehre - Studium - Werbungskosten - Sonderausgaben
Das Finanzamt beteiligt sich auch hier an den Kosten, unterscheidet aber, ob es sich um eine Ausbildung oder um eine Fortbildung handelt.