Ausbildung und Beruf

Ausgaben rund um den Beruf – für Arbeitnehmer immer noch die beste Möglichkeit Steuern zu sparen

Als Arbeitnehmer hat man eine ganze Reihe von Möglichkeiten, seine Steuerlast zu senken: Fachbücher und Bewerbungskosten, Wege zur Arbeit und Reisekosten, Arbeitskleidung und Telefonkosten oder Computer, Schreibtisch und Homeoffice-Pauschale senken die Steuerlast. Der Haken: Die Kosten müssen höher sein als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.260 Euro (Stand: 2024).

Tipp: Auch wenn der Weg zur Arbeit oder das Arbeitszimmer allein nicht ausreicht, um die Grenze von 1.260 Euro zu erreichen, können diese Beträge einen ausreichenden Sockelbetrag bieten, um mit weiteren Werbungskosten die Grenze zu überschreiten und im Vergleich zur Pauschale Geld zu sparen. Das heißt: Belege sammeln ist immer sinnvoll, auch wenn es lästig ist.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Themen:

  • Einnahmen: Besondere Beschäftigungsverhältnisse

    Minijob - Ehrenamt - Auslandstätigkeit - Grenzgänger

    Nicht jede berufliche Tätigkeit lässt sich mit den "klassischen" Möglichkeiten steuerrechtlich korrekt einordnen. Zu diesen Bereichen möchten wir Ihnen hier einen ersten Überblick geben.

  • Werbungskosten

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag - typische Werbungskosten

    Werbungskosten sind Ausgaben, die einem Arbeitnehmer entstehen, um seine Einnahmen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten – also die Ausgaben, die rund um den Job entstehen. Sie führen zu einer Steuerersparnis, da sie von den damit zusammenhängenden Einnahmen abgezogen werden und nur die danach verbleibenden Einkünfte zu versteuern sind.

  • Aus- und Fortbildung

    Schule - Lehre - Studium - Werbungskosten - Sonderausgaben

    Das Finanzamt beteiligt sich auch hier an den Kosten, unterscheidet aber, ob es sich um eine Ausbildung oder um eine Fortbildung handelt.

Interessante Beiträge zu diesem Thema:
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In der Anlage N der Steuererklärung können Sie für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Ab der Steuererklärung 2021 gibt es für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale. Für Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen (z.B. Auszubildende) und deshalb keine Einkommensteuer zahlen, bringt diese Erhöhung keine finanzielle Steuerentlastung. Sie können deshalb eine sog. Mobilitätsprämie beantragen. Das gilt auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.
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Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Ausbildung entstehen, sind »Ausbildungskosten« und Sie können diese grundsätzlich in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Je nachdem, ob es sich um eine erstmalige Berufsausbildung oder eine weitere Ausbildung bzw. Fortbildung handelt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen:
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Ein Fahrzeug vom Arbeitgeber, das Sie auch privat nutzen können, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlässt der Dienstwagen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft Ihnen, die Steuer- und Abgabenlast zu senken.
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Viele Angestellte, Beamte und Lehrer nutzen für ihre berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten für solch ein Arbeitszimmer sind oft, aber nicht immer steuerlich absetzbar.
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Computer, Fachliteratur, Büromöbel, Aktentasche, Telefon oder Handy, Büromaterial oder Berufskleidung, fast jeder nutzt das eine oder andere davon beruflich. Im Fachjargon werden sie deshalb "Arbeitsmittel" genannt. Die Kosten hierfür sind komplett absetzbar, wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ab einer 10 %igen privaten Mitbenutzung fallen die Anschaffungskosten in Höhe des privaten Nutzungsanteils steuerlich unter den Tisch. Allerdings gelten für einige teils beruflich, teils privat genutzte Gegenstände wie z. B. Computer, Telefon und Internet Sondervorschriften für die Aufteilung der Kosten.
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Bei vielen Angestellten und Beamten befindet sich der Arbeitsplatz weiter entfernt von der Hauptwohnung. Da benötigt man am Beschäftigungsort eine Unterkunft oder Zweitwohnung und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor. Nach neuer Rechtsprechung gilt das auch, wenn Sie Ihre Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegen.
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Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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