Abfindung versteuern
Eine Arbeitsstelle ohne Arbeitslohn ist unvorstellbar. Kommt man dagegen in eine Situation, in der man eine Abfindung ausbezahlt bekommt, ist das in den meisten Fällen eine unschöne Sache. Nachfolgend möchten wir dir erklären, was beachtet werden sollte, wo es Besonderheiten gibt , und was es mit der »Fünftelregelung« auf sich hat.
Inhalt
Wann gibt es eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Es handelt sich dabei um eine einmalige Zahlung einer (Geld-) Leistung von deinem Arbeitgeber.
Wichtig zu wissen ist, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung hat und eine Kündigung kein rechtssicherer Grund für die Auszahlung ist. Das gilt selbst dann, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wurde. Sie stellt eine Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust und die entgehenden Einnahmen dar und wird entweder freiwillig oder nach gerichtlicher Entscheidung vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt.
Anders sieht es aus, wenn dir das Arbeitsverhältnis aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse gekündigt wird. In solchen Fällen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Einmalzahlung. Alles rund um die betriebliche Kündigung und die damit einhergehende Abfindung sowie deren Höhe findest du im Kündigungsschutzgesetz.
So eine Abfindung kommt grundsätzlich immer dann zum Tragen, wenn eine Kündigung vorliegt oder ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird. In solchen Fällen wird auch von einem »Abfindungsvergleich« oder einer »Entlassungsentschädigung« gesprochen.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Die Höhe der Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab. Allerdings gibt es die sog. »Faustformel« zur Berechnung – auch »Regelabfindung« oder »Daumenformel« genannt. Für diese Berechnung wird das zuletzt gezahlte Bruttomonatsgehalt und die Beschäftigungsdauer, die du im Unternehmen warst, herangezogen. Natürlich spielen da auch noch weitere Faktoren, wie z.B. die Branche und die Region, in der du gearbeitet hast, eine Rolle.
Die Sozialversicherung sieht eine Abfindung grundsätzlich nicht als Arbeitsentgelt an, weshalb auch keine Beiträge zu entrichten sind. Allerdings ist dabei wie folgt zu unterscheiden:
- Wird dir eine sogenannte »Entlassungsabfindung« gezahlt, die für den Wegfall deiner künftigen Verdienstmöglichkeiten – also die Zeit nach der Auflösung – vorgesehen ist, dann handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt. Folglich fallen hierfür keine Beiträge zur Sozialversicherung an.
- Dient die Abfindungszahlung zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche, die du bis zum Ende deiner Beschäftigung erworben hast – also bspw. eine Urlaubsabgeltung, dann wird diese Zahlung als Arbeitsentgelt angesehen. In diesem Fall handelt es sich um Arbeitsentgelt, für das Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Muss man die Abfindung versteuern?
Steuerrechtlich sind Abfindungen im Jahr der Auszahlung grundsätzlich normaler Arbeitslohn, der zu versteuern ist. Aber unter bestimmten Voraussetzungen sind sie als außerordentliche Einkünfte nach der sogenannten »Fünftelregelung« steuerbegünstigt.
Eine Abfindung ist steuerbegünstigt, wenn es sich um eine »Entschädigung« oder auch um eine »Vergütung für mehrjährige Tätigkeit« handelt und sie grundsätzlich in einem Jahr ausgezahlt wird und es dadurch in diesem Jahr zu einer »Zusammenballung von Einkünften« führt.
Aber wann liegt steuerlich eine »Entschädigung« vor? Eine Entschädigung liegt vor, wenn sie als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder als Ersatz für die Aufgabe oder das Nichtausüben einer Tätigkeit ausgezahlt wird.
Fünftelregelung berechnen: So funktioniert es
Der persönliche Steuersatz erhöht sich mit steigenden Einkünften (progressiver Steuertarif). Das sorgt dafür, dass Einkünfte sowie die darauf entfallende Steuer durch eine Abfindung ziemlich hoch ausfallen können. Um diesen Effekt abzumildern, wurde die »Fünftelregelung« eingeführt.
Dabei ist zu beachten, dass nicht nur eine hohe Abfindung dafür sorgen kann, dass der Steuersatz und die damit einhergehende Steuerlast in die Höhe gehen. Bist du mit deinen Einkünften bereits ohne die Abfindungszahlung bei einem Spitzensteuersatz von 42%, dann bringt dir die ermäßigte Besteuerung nach der »Fünftelregelung« kaum Vorteile.
Bei der »Fünftelregelung« werden die Steuern so berechnet, als sei die Abfindung über einen Zeitraum von 5 Jahren verteilt ausgezahlt worden. Dementsprechend fällt die Steuerlast nicht so hoch aus, als wenn die gesamte Abfindung innerhalb eines Jahres zu versteuern ist. Die steuerliche Berechnung nach der »Fünftelregelung« erfolgt in vier Schritten:
- Die Abfindung ist zunächst aus dem zu versteuernden Einkommen herauszurechnen. Für das dann verbleibende zu versteuernde Jahreseinkommen wird die Steuer nach dem Grund- bzw. Splittingtarif ermittelt.
- Dem aus Schritt 1 verbliebenen zu versteuernden Einkommen wird ein Fünftel der Abfindung hinzugerechnet und dann die Steuer nach dem Grund- bzw. Splittingtarif ermittelt.
- Von der Steuer aus Schritt 2 wird die Steuer aus Schritt 1 abgezogen. Der daraus errechnete Unterschiedsbetrag wird dann mit fünf multipliziert, um die Steuer zu ermitteln, die auf deine Abfindung entfällt.
- Die Steuer aus Schritt 1 und aus Schritt 2 werden zusammengerechnet. Dann werden auf die insgesamt zu zahlende Einkommensteuer ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzugerechnet.
In der Regel wird die erhaltene Abfindung bereits im Rahmen der Lohnabrechnung nach der »Fünftelregelung« versteuert. Dort wird dann auch schon die dazugehörige Lohnsteuer einbehalten. Zu finden ist der Abfindungsbetrag bei Anwendung der ermäßigten Besteuerung in der Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung. Durch die Eintragung in der dafür vorgesehenen Zeile der Lohnsteuerbescheinigung wird dieser Betrag in der Steuererklärung automatisch zu den außerordentlichen Einkünften zugeordnet.
Kosten, wie z.B. Anwaltskosten, die dir im Zusammenhang mit der Abfindung entstanden sind, darfst du bei der Abfindungszahlung als Werbungskosten ansetzen. In der Steuererklärung trägst du diese Kosten unter den Punkt »Werbungskosten in Sonderfällen« der Anlage N ein.
Tipp Für die Berechnung der Einkommensteuer auf eine mögliche Abfindung kannst du unseren Einkommensteuer-Rechner nutzen, um herauszufinden, wie hoch deine Steuerlast voraussichtlich sein wird.
Was sich bei der Versteuerung von Abfindungen ändert
Ab dem Jahr 2025 werden Abfindungen nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert. Denn das bisherige Vorgehen, die Besteuerung nach der »Fünftelregelung« im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer vorzunehmen, wird aufgehoben.
Das heißt, die erhaltenen Abfindungen werden beim Arbeitnehmer zunächst voll versteuert und über die Einkommensteuererklärung wird der Antrag auf die »Fünftelregelung« gestellt, um sich so die gegebenenfalls zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Einkommensteuerveranlagung zurückzuholen.
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