Minijob & Steuererklärung: Was du wissen solltest
Viele Menschen entscheiden sich für einen Nebenjob, um ihr Einkommen aufzubessern. Eine beliebte Möglichkeit ist der Minijob, es gibt auch noch weitere Möglichkeiten, sein Einkommen aufzubessern. Hier erfährst du, was du dabei beachten solltest.
INHALT
- Minijob & Steuererklärung
- Midijob und Steuererklärung: Was du wissen solltest
- Kurzfristige Beschäftigung: Der flexible Nebenjob
Minijob & Steuererklärung
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du bis zu 538 Euro im Monat verdienen kannst (Stand 2024). Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde und wird ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Damit erhöht sich die Verdienstgrenze auf 556 Euro pro Monat.
Tipp Die Verdienstgrenze für Minijobs (die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze) ist dynamisch und passt sich an den Mindestlohn an.
Muss ich einen Minijob in der Steuererklärung angeben?
Das ist einer der großen Vorteile: In der Regel ist ein Minijob steuerfrei. Dein Arbeitgeber kann eine Pauschalsteuer von 2% übernehmen, die neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer (unabhängig von deiner Religionszugehörigkeit) abdeckt. Das wird bei fast allen Minijobs so gemacht. Dadurch musst du den Lohn aus dem Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Also: Dein Arbeitgeber zahlt zwar bei der Steuer eine Pauschale für dich, aber für dich bleibt der Minijob steuerfrei und taucht in deiner Steuererklärung nicht auf.
Tipp Ein Minijob kann eine gute Möglichkeit sein, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dein Einkommen zu erhöhen, ohne dass du diesen Job und den Arbeitslohn bei der Steuer angeben musst. Achte aber darauf, dass du die Verdienstgrenzen einhältst und die Auswirkungen auf die Rentenversicherung berücksichtigst.
Mehrere Minijobs und Steuerklasse VI
Wenn du mehrere Minijobs hast, werden die Einkommen zusammengerechnet. Das bedeutet, dass du sozialversicherungspflichtig wirst und in Steuerklasse VI eingestuft wirst. Diese Steuerklasse hat die höchsten Abzüge, und du bist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn du schon für deinen Hauptjob eine Steuererklärung abgibst, musst du dann darin zusätzlich den Arbeitslohn aus deiner Nebenbeschäftigung angeben.
Rentenversicherung und Minijob
Minijobs sind in der Regel sozialversicherungsfrei, außer bei der Rentenversicherung. Minijobs sind sogar grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Beachte aber, dass sich dies auf deine spätere Rente auswirkt, da die Arbeitszeit als Minijobber nicht als volle Versicherungszeit angerechnet wird.
Das musst du wissen:
- Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass du als Minijobber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen musst.
- Du hast die Möglichkeit, dich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dazu musst du einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber stellen. Dieser leitet den Antrag dann an die Minijob-Zentrale weiter.
- Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, zahlst du keine Beiträge zur Rentenversicherung. Das bedeutet jedoch auch, dass die Arbeitszeit im Minijob nicht als volle Versicherungszeit angerechnet wird. Dies kann sich auf die Höhe deiner späteren Rente auswirken.
- Wenn du Beiträge zur Rentenversicherung zahlst, erwirbst du Ansprüche auf verschiedene Leistungen, wie z.B. Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsmaßnahmen. Außerdem wird die Zeit im Minijob als Versicherungszeit angerechnet, was sich positiv auf deine spätere Rente auswirkt.
- Die Beiträge zur Rentenversicherung werden anteilig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15%, während du als Arbeitnehmer den Differenzbetrag zum vollen Rentenversicherungsbeitragssatz (18,6%) zahlst. Das entspricht aktuell 3,6% deines Verdienstes.
Tipp Die Rentenversicherungspflicht bei Minijobs bietet dir die Möglichkeit, Ansprüche auf verschiedene Rentenleistungen zu erwerben und deine Versicherungszeiten zu erhöhen. Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sparst du zwar Beiträge, verzichtest aber auch auf diese Vorteile.
Werbungskosten bei Minijob absetzen?
Ja, auch bei einem Minijob kannst du Werbungskosten geltend machen. Folgendes musst du dazu wissen:
- Keine Werbungskosten bei Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber: Wenn dein Minijob pauschal versteuert wird (meistens mit einer Pauschalsteuer von 2%), kannst du keine Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Steuerpflicht, und es erfolgt keine individuelle Veranlagung zur Einkommensteuer.
- Werbungskosten bei individueller Versteuerung über die Lohnsteuerkarte: Wenn dein Minijob individuell über die Lohnsteuerkarte versteuert wird, kannst du Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Diese Kosten werden dann vom Finanzamt berücksichtigt. Mit deiner Steuererklärung gibst du dann die Anlage N ab. Hier trägst du deine Einnahmen und alle relevanten Ausgaben ein. Das Finanzamt berücksichtigt diese Angaben und berechnet, ob du möglicherweise eine Steuererstattung erhältst.
Jeder Arbeitnehmer, einschließlich Minijobber, hat Anspruch auf eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr (Stand 2024). Das bedeutet, dass alle Ausgaben bis zu diesem Betrag automatisch berücksichtigt werden, ohne dass sie einzeln nachgewiesen werden müssen. Liegen deine tatsächlichen Werbungskosten über diesem Betrag, kannst du die höheren Kosten angeben und durch Belege nachweisen.
Tipp Werbungskosten sind Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Reisekosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten.
Beispiele für absetzbare Werbungskosten:
- Fahrtkosten: 0,30 Euro pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstelle.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Kosten für Fahrkarten.
- Arbeitsmittel: Werkzeuge, Büromaterial, Arbeitskleidung.
- Fortbildungskosten: Seminare und Schulungen, die in direktem Zusammenhang mit deinem Minijob stehen.
- Telefon- und Internetkosten: Anteilig, wenn Telefon und Internet beruflich genutzt werden.
Midijob und Steuererklärung: Was du wissen solltest
Ein Midijob liegt vor, wenn dein Gehalt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro (früher »Gleitzone« genannt) liegt und du nicht nur kurzfristig angestellt bist. Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, arbeitest du automatisch in einem »Midijob« - auch wenn wahrscheinlich weder du noch dein Arbeitgeber das ausdrücklich so nennt. Diese Art von Job ist weniger bekannt, bietet aber einige Vorteile.
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob ist eine Beschäftigung, bei der dein Gehalt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro liegt. Diese Jobs sind nicht nur kurzfristig und bieten eine Zwischenstufe zwischen Minijobs und regulären Beschäftigungen. Du kannst mehr verdienen als in einem Minijob und profitierst von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, was dein Nettogehalt erhöht.
Sozialversicherung und Midijob
Bei einem Midijob zahlst du geringere Beiträge zur Sozialversicherung, was sich positiv auf dein Nettogehalt auswirkt. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Midijob deine Hauptbeschäftigung ist. Wenn du einen Midijob als Zweitjob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung hast, werden beide Einkommen zusammengerechnet. Dadurch verlierst du die Vorteile des Midijobs und wirst in Steuerklasse VI eingestuft, was zu höheren Abzügen führt.
Je näher dein Gehalt an die Obergrenze von 2.000 Euro kommt, desto geringer ist die Beitragsersparnis im Vergleich zu einem normalen Arbeitsverhältnis.
Midijob und Rentenversicherung
Ein Midijob hat einige spezifische Auswirkungen auf die Rentenversicherung, die du kennen solltest:
- Geringere Beiträge: Bei einem Midijob zahlst du geringere Beiträge zur Rentenversicherung im Vergleich zu einer regulären Beschäftigung. Diese reduzierten Beiträge führen jedoch nicht zu einer geringeren Rentenleistung.
- Volle Entgeltpunkte: Trotz der geringeren Beiträge werden dir die vollen Entgeltpunkte für die Rentenberechnung gutgeschrieben. Das bedeutet, dass dein tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt für die Berechnung der Rentenansprüche herangezogen wird, nicht die reduzierten Beiträge.
- Keine Nachteile bei der Rente: Die geringeren Beiträge wirken sich nicht negativ auf die Höhe deiner späteren Rente aus. Du erhältst die gleichen Rentenansprüche, als ob du die vollen Beiträge gezahlt hättest.
- Versicherungszeiten: Die Zeit, die du im Midijob arbeitest, wird vollständig als Versicherungszeit angerechnet. Das ist wichtig für die Erfüllung der Mindestversicherungszeiten, die für den Anspruch auf bestimmte Rentenarten erforderlich sind.
Zusammengefasst bedeutet das, dass du bei einem Midijob weniger in die Rentenversicherung einzahlst, aber dennoch die vollen Leistungen erhältst. Das macht den Midijob besonders attraktiv, wenn du dein Einkommen erhöhen möchtest, ohne Nachteile bei der Rentenversicherung zu haben.
Steuerliche Behandlung
Im Gegensatz zur Sozialversicherung gibt es bei der Steuer keine Vergünstigungen für Midijobs. Die Lohnsteuer wird normal anhand deiner persönlichen Lohnsteuermerkmale berechnet.
Dynamische Anpassung
Der Untergrenze des Entgeltbereichs für Midijobs passt sich an den Mindestlohn an. Ab dem 1. Januar 2025 liegt ein Midijob vor, wenn dein Gehalt zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro liegt, da der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Der Maximalbetrag bleibt bei 2.000 Euro.
Vorteile des Midijobs
Trotz der geringeren Beiträge zur Sozialversicherung erhältst du die vollen Leistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld. Auch in der Rentenversicherung werden die vollen Entgeltpunkte angerechnet, sodass deine spätere Rente nicht negativ beeinflusst wird.
Tipp Wenn dein Hauptjob ein Midijob ist und du zusätzlich einen Minijob ausüben möchtest, ist das kein Problem. Du kannst die Vorteile beider Beschäftigungsformen nutzen.
Kurzfristige Beschäftigung: Der flexible Nebenjob
Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine gute Möglichkeit, dein Einkommen zu erhöhen, ohne an eine Verdienstgrenze gebunden zu sein. Hier erfährst du, was du darüber wissen solltest.
Diese Beschäftigungsform eignet sich hervorragend als befristeter Nebenjob. Du kannst sie sogar parallel zu einem Minijob ausüben, ohne die jeweiligen Vorteile zu verlieren. So kannst du deine Hauptbeschäftigung mit einem Minijob und einer kurzfristigen Beschäftigung kombinieren.
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine befristete Tätigkeit, die gelegentlich ausgeübt wird. Typische Beispiele sind Saisonarbeit, Aushilfstätigkeiten oder Urlaubsvertretungen. Diese Beschäftigungsform darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern und muss im Voraus vertraglich festgelegt sein. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird, also nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts dient.
Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung
- Dauer: Maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr.
- Vertragliche Begrenzung: Die zeitliche Begrenzung muss im Voraus festgelegt sein.
- Nicht berufsmäßig: Die Tätigkeit darf nicht den Lebensunterhalt sichern.
Berufsmäßigkeit
Eine Beschäftigung gilt als berufsmäßig, wenn sie von wesentlicher Bedeutung für den Lebensunterhalt ist. Zum Beispiel, wenn du zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn arbeitest. Ein Aushilfsjob zwischen Abitur und Studienbeginn oder Freiwilligendienst wird hingegen nicht als berufsmäßig angesehen, solange der Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Steuerliche Behandlung
Das Einkommen aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, unabhängig von der Höhe. Steuerlich kann die Beschäftigung entweder über deine persönlichen elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELSTAM) oder pauschal versteuert werden. Die Pauschalversteuerung beträgt 25% und ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Dauer: Höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage.
- Arbeitslohn: Maximal 150 Euro pro Arbeitstag oder 19 Euro pro Stunde.
- Unvorhersehbare Notwendigkeit: Die Beschäftigung muss sofort erforderlich sein.
Wenn dein Arbeitgeber die Pauschalversteuerung nicht nutzt, wird das Gehalt über deine persönlichen Lohnsteuermerkmale versteuert, bei einem Nebenjob über Steuerklasse VI.