Anlage Kind
Manche Ausgaben, die mit der Kindererziehung zusammenhängen, können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Betreuungs- oder Ausbildungskosten. Wer möchte, dass diese Kosten steuermindernd berücksichtigt werden, muss für jedes Kind separat die entsprechende Anlage zur Steuererklärung ausfüllen.
Zusammenfassung
Die Anlage Kind wird genutzt, um Kinderfreibeträge, Betreuungskosten, Schulgeld und Pauschbeträge für behinderte Kinder in der Steuererklärung anzugeben. Für jedes Kind ist ein eigenes Formular erforderlich. Sie gilt für minderjährige und volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium. Rechtsgrundlage ist § 32 EStG.
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Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Anlage Kind?
Die Anlage Kind ist ein ergänzendes Formular zur Einkommensteuer. Eltern füllen es aus, um
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Kinderfreibeträge,
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Betreuungskosten,
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Schulgeld,
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und
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Übertragung von Pauschbeträgen
geltend zu machen. Für jedes Kind wird ein eigenes Formular benötigt.
Wer braucht die Anlage Kind und wofür?
Der Aufwand lohnt sich: Gerade besserverdienende Eltern können vom Kinderfreibetrag profitieren.
Die Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung müssen Eltern aber auf jeden Fall abgeben, auch wenn sie davon ausgehen, dass die Günstigerprüfung des Finanzamts für sie keinen Vorteil bringt. Denn an der Anlage hängen noch andere kindbezogene Vergünstigungen, vor allem
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ohne Günstigerprüfung der Abzug der Freibeträge für Kinder bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,
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der Abzug der für das Kind gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen bei den Eltern als Sonderausgaben,
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der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,
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Schulgeld,
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die Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags eines Kindes auf die Eltern und
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die Kinderbetreuungskosten.
→ Ratgeber Volljährige Kinder: Kindergeld und Co.
→ Ratgeber Wenn Schüler und Studenten jobben
Gesetzliche Grundlagen
Download & Ausfüllhinweise
→ Anlage Kind für 2025 herunterladen.
Ausfüllhilfe:
Seite 1: Angaben zum Kind (Name, IdNr, Geburtsdatum, Art des Verwandtschaftsverhältnisses).
Seite 2:
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Erwerbstätigkeit volljähriger Kinder (Zeilen 22–25).
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Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (Zeilen 26–37).
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Zeilen 44–50).
Seite 3:
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Schulgeldkosten (Zeilen 55–57).
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Behindertenpauschbetrag-Übertragung (Zeilen 58–62).
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Kinderbetreuungskosten (Zeilen 66–72).
FAQ zur Anlage Kind
1. Muss ich die Anlage Kind einreichen, wenn ich Kindergeld bekomme?
Nur wenn zusätzliche Vergünstigungen beansprucht werden sollen, z.B. Betreuungskosten, Schulgeld, Behindertenpauschbetrag oder Alleinerziehendenentlastung.
2. Wie lange gilt der Kinderfreibetrag?
Bis zum 18. Geburtstag. Verlängerung bis 25 möglich bei Ausbildung, Studium oder freiwilligem Dienst.
3. Können Eltern die Krankenversicherungskosten übernehmen?
Ja. Beiträge für unterhaltspflichtige Kinder können übertragen und von den Eltern abgesetzt werden (Zeilen 26–37).
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 7. Januar 2026)