Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 1.1.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage.
Rechtslage bis 31.12.2005:
Mit der Eigenheimzulage wird die Anschaffung oder die Herstellung von Wohneigentum gefördert, das der Steuerpflichtige zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die staatliche Förderung besteht aus folgenden Bestandteilen:
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Ökokomponenten.
Die staatliche Förderung beträgt 8 Jahre. Der Gesetzgeber hat nun zum 01.01.2004 die Eigenheimzulage gekürzt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 1 EigZulG
§ 2 EigZulG
§ 3 EigZulG
§ 4 EigZulG
Der Kauf von Ferienimmobilien: Krisensicherer Sachwert und Kapitalanlage
Eine Immobilie im sonnenverwöhnten Süden, am Meer oder in den Bergen: In der Urlaubszeit träumen viele Deutsche vom eigenen Ferienhaus. Bis vor wenigen Jahren wurden Ferienimmobilien vor allem gekauft, um dort selbst den Urlaub, ein verlängertes Wochenende oder den Ruhestand zu verbringen. Gekauft wurde, wo es einem persönlich selbst gefiel. Eine gute Vermietbarkeit spielte meist nur eine Nebenrolle. Doch die Zeiten haben sich geändert. Das Hauptmotiv für den Kauf von Ferienimmobilien ist inzwischen die sichere Kapitalanlage. Schulden- und Euro-Krise, niedrige Zinsen und die heftigen Kursschwankungen an den Börsen verunsichern die Anleger und wecken den Appetit auf alles, was aus Stahl und Beton ist.