Eigenheimzulage / Wohnungsbaugenossenschaft
Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 01.01.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage.
Rechtslage bis 31.12.2005:
Eigenheimzulage wird auch für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft gezahlt. Die Förderung beträgt 3 % der Einlage. Die maximale Zulage wurde seit dem 01.01.2004 leicht herabgesetzt von bisher 1.227,– € auf 1.200,– €; die Kinderzulage von 256,– € auf 250,– €. Die Mindesteinlage beträgt 5.000,– € (vor 01.01.2004: 5.113,– €). Seit dem 01.01.2004 ist neu, dass der Anspruchberechtigte spätestens im letzten Jahr der Förderung eine Genossenschaftswohnung beziehen muss, um die Förderung zu behalten.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 17 EigZulG

Ratgeber Immobilienfinanzierung
Die schlechten Zinsen auf dem Kapitalmarkt machten es möglich: Immobilien sind in. Als Objekt für Kapitalanleger, aber viel mehr noch als Eigenheim zur Selbstnutzung. Ganz egal, ob das Häuschen im Grünen oder die Eigentumswohnung in der Stadt – die eigene Immobilie ist der wichtigste Bestandteil der eigenen Altersvorsorge. Das mietfreie Wohnen spart auf Dauer eben Geld. Für die meisten Menschen ist aber der Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung die größte Investition in ihrem Leben. Erfahren Sie in diesem Ratgeber zur Baufinanzierung, wie teuer Ihre Immobilie sein darf und welche Banken oder Anbieter für Ihren Wohnungs- oder Hauskredits in Frage kommen.