Neue Pläne für Steuer-Erleichterungen in Zeiten von Corona

 - 

Restaurants und Gaststätten sowie Beschäftigte in Kurzarbeit sollen bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie noch besser unterstützt werden. Daher hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines »Corona-Steuerhilfegesetzes« beschlossen.

Der Gesetzentwurf umfasst u.a. folgende Hilfsmaßnahmen:

  • Für Gastronomen und ihre Gäste: Der Umsatzsteuersatz wird für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll allerdings nur für Speisen gelten, nicht für Getränke.

  • Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld, die den Lohnausfall für die Monate März bis Dezember ausgleichen, werden entsprechend der Sozialversicherungsbeiträge von der Lohnsteuer befreit. Die Beschäftigten haben dadurch mehr vom Zuschuss und die Unternehmen einen höheren Anreiz, ihre Beschäftigten zu unterstützen.

Zum Gesetzentwurf (PDF), der jetzt im nächsten Schritt vom Bundestag beraten werden muss. Dort steht das Thema am 27.5.2020 auf der Tagesordnung.

auch interessant:

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Die Einkommensteuererklärung kann grundsätzlich ab dem 1. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Eine sehr frühe Abgabe – etwa im Januar oder Februar – ist aber oft nicht sinnvoll. Wir erklären die Gründe dafür und verraten den optimalen Zeitpunkt mehr

  • [] Eigentlich war die Änderung ab 2026 geplant, jetzt wurde sie auf den 1.1.2027 verschoben. Ab dann stellt die Finanzverwaltung Einkommensteuer-Bescheide grundsätzlich elektronisch bereit. Betroffen sind alle Bescheide, die ab dem 1.1.2027 ergehen – unabhängig mehr

  • [] Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2025. mehr

Weitere News zum Thema