Wie machen minderjährige Azubis eine Steuererklärung?
Auch Minderjährige müssen eine eigene Steuererklärung machen. -Symbolbild-

Wie machen minderjährige Azubis eine Steuererklärung?

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Auch als Minderjähriger muss man eine eigene Steuererklärung machen – es ist nicht erlaubt, dass die Eltern die Einnahmen und Ausgaben des minderjährigen Kindes mit in ihre Steuererklärung übernehmen!

Zusammenfassung

Auch minderjährige Azubis müssen eine eigene Steuererklärung abgeben. Eltern dürfen helfen, beispielsweise beim Ausfüllen oder Unterlagen sammeln. Die Erklärung muss aber im Namen des Azubis abgegeben werden, unterschreiben kann meist der Azubi selbst. Unterstützung durch Familienangehörige ist erlaubt, nicht aber durch Fremde ohne Berechtigung gegen Bezahlung. Bei Unsicherheiten helfen Lohnsteuerhilfevereine oder Gewerkschaften weiter. Viele Azubis bekommen nach der Erklärung Geld zurück.

Inhalt

Müssen die Eltern die Steuererklärung ihres minderjährigen Kindes unterschreiben?

Viele minderjährige Azubis machen ihre Steuererklärung auf Papier und lassen sie von den Eltern unterschreiben, oder es unterschreiben beide: Auszubildende und Eltern. Das ist ok, und die Steuererklärung wird vom Finanzamt auch so angenommen. Aber eigentlich reicht es aus, wenn nur der bzw. die Auszubildende die Steuererklärung unterschreibt. 

Die rechtliche Begründung dafür ist, dass die Eltern den Ausbildungsvertrag mit-unterschrieben haben. Auszubildende können daher die Steuererklärung, die quasi irgendwie zu dieser Ausbildung gehört, selbst unterschreiben.

Sobald der oder die Auszubildende volljährig ist, unterschreibt er bzw. sie die Steuererklärung aber immer allein. Einfacher und schneller geht es sowieso mit einer Software oder App – und ohne Papier.

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Wer darf bei der Steuererklärung helfen?

Die Steuererklärung muss man nicht allein erledigen – das gilt übrigens für alle, nicht nur für Minderjährige!

Es ist völlig erlaubt, dass die Eltern dabei helfen, zum Beispiel beim Zusammenstellen der Unterlagen oder beim Ausfüllen der Formulare. Auch andere enge Familienangehörige dürfen unterstützen, zum Beispiel Geschwister, Onkel oder Tante oder die Großeltern. Wichtig ist nur: Die Steuererklärung wird im Namen des bzw. der Auszubildenden abgegeben, nicht im Namen der helfenden Person.

Nicht erlaubt ist dagegen, dass fremde Personen ohne entsprechende Berechtigung gegen Bezahlung beraten oder die Steuererklärung übernehmen. Wer unsicher ist oder komplexere Fragen hat, kann sich aber beispielweise an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Auch Gewerkschaften dürfen ihren Mitgliedern bei Steuersachen helfen.

Warum sollten Auszubildende eine Steuererklärung machen?

Auszubildende verdienen meistens nur sehr wenig. Vielleicht ist es sogar so wenig, dass gar keine Lohnsteuer einbehalten wird (das sieht man auf der Lohnabrechnung), sondern nur die Sozialabgaben – also die Beiträge zur Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Trotzdem können sich Azubis vom Finanzamt Geld zurückholen, denn auch sie haben Werbungskosten. Dazu gehören zum Beispiel die Fahrt zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule, Fachbücher, Arbeitskleidung usw.

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(MB)

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