Steuererklärung für Verstorbene: Alles Wichtige für Erben, Fristen & Tipps
Als Erbe muss man für den Verstorbenen eine Steuererklärung abgeben. -Symbolbild-

Steuererklärung für Verstorbene: Alles Wichtige für Erben, Fristen & Tipps

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Die steuerlichen Pflichten eines Verstorbenen gehen mit dem Tod automatisch auf die Erben über. Diese Gesamtrechtsnachfolge bedeutet, dass man als Erbe die Steuererklärung für das Todesjahr und eventuelle Vorjahre abgeben muss, falls der Verstorbene dazu verpflichtet war.

Zusammenfassung

Die Steuererklärung für Verstorbene muss von den Erben abgegeben werden. Dabei haftet jeder Erbe für Steuerschulden. Die Frist endet meist am 31. Juli des Folgejahres, kann aber verlängert werden. Erben können Ausgaben des Verstorbenen absetzen. Beim Tod eines Ehepartners kann das Gnadensplitting genutzt werden. Alle Einkünfte und Ausgaben müssen korrekt zugeordnet werden. Für die Erbschaftsteuer gelten hohe Freibeträge. Wichtige Unterlagen sind Sterbeurkunde, Steuerbescheide, Nachlassverzeichnis und Belege zu Ausgaben. Fehler wie das Vergessen der Erbschaftsteuer-Anzeige sollten vermieden werden.

 

 

Inhalt

 

Steuererklärung für Verstorbene: Übersicht

  • Wer muss abgeben? Ein Alleinerbe ist allein verantwortlich. Bei einer Erbengemeinschaft benennt die Gemeinschaft ein Mitglied, das die Abgabe übernimmt. Alle Erben haften gemeinsam für eventuelle Steuerschulden.

  • Abgabefrist: Die letzte Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig. Bei der Unterstützung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist auf den 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres.

  • Freiwillige Abgabe: War der Verstorbene nicht zur Abgabe verpflichtet, kann sich eine Abgabe lohnen, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Hierfür haben Erben vier Jahre nach dem Todesjahr Zeit.

  • Steuerlich absetzbar: Erben können in der Steuererklärung für den Verstorbenen alle Ausgaben geltend machen, die auch dem Verstorbenen zugestanden hätten. Dazu gehören zum Beispiel Krankheitskosten, Zuzahlungen zum Pflegeheim, Spenden oder haushaltsnahe Dienstleistungen.

Steuererklärung für verstorbenen Ehepartner abgeben

Angenommen, es stirbt der Ehemann und hinterlässt seine Ehefrau. Dann ist die überlebende Ehefrau Gesamtrechtsnachfolgerin (§ 1922 BGB), ggf. gemeinsam mit weiteren Erben, z.B. den Kindern. Damit gehen alle steuerlichen Rechte und Pflichten des Mannes auf die Ehefrau (bzw. die Erbengemeinschaft) über.

Welche Steuererklärungen müssen abgegeben werden?

  • Die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr, wenn eine Veranlagungspflicht bestand (z.B. Renten, Vermietung, Nebeneinkünfte, Steuerklassenkombination III/V etc.).

  • Ggf. auch noch offene Erklärungen früherer Jahre, falls diese noch nicht abgegeben worden sind.

Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung?

Im Todesjahr kann ein hinterbliebener Ehepartner noch einmal wählen:

  • Zusammenveranlagung (oft günstiger, da der Splittingtarif erhalten bleibt)

  • Einzelveranlagung

Zusätzlich steht dem hinterbliebenen Partner im Folgejahr nach dem Tod das sogenannte Gnadensplitting / Witwensplitting zu (§ 32a Abs. 6 EStG). Damit wird der länger lebende Partner noch ein weiteres Jahr nach dem Splittingtarif besteuert.

Mehr dazu: Was ist das Witwensplitting?

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Praktische Punkte

  • Formular: Normale Einkommensteuererklärung; im Mantelbogen wird der Todestag eingetragen. Bei Zusammenveranlagung unterschreibt der Hinterbliebene für sich selbst und »als Rechtsnachfolger/in für den verstorbenen Ehegatten«.

  • Einkünfte werden zeitanteilig zugeordnet: Geerbten Einkunftsquellen wie Miete oder Kapitalanlagen werden bis zum Todestag dem Verstorbenen zugeordnet, ab dem Todestag dem Hinterbliebenen.

  • Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Beerdigungskosten (soweit nicht durch Nachlass gedeckt) können abgesetzt werden.

  • ELStAM: Die Steuerklasse ändert sich nicht sofort: Im Todesjahr und Folgejahr behält der hinterbliebene Partner die bisherige Steuerklasse (also i.d.R. Steuerklasse III, IV oder V, danach ist Steuerklasse I anwendbar bzw. bei Alleinerziehenden Steuerklasse II.

  • Frist: Grundsätzlich wie üblich (bei Steuerberater verlängert); Fristverlängerung wegen Trauerfall kann beim Finanzamt formlos beantragt werden und wird üblicherweise auch gewährt.

Nicht mit der Einkommensteuer verwechseln: Für das Erbe muss ggf. eine Erbschaftsteuererklärung eingereicht werden. Für Ehegatten gelten aber hohe Freibeträge: Freibetrag Ehegatte: 500.000 Euro + Versorgungsfreibetrag 256.000 Euro. Erst darüber fällt Erbschaftsteuer an.

Steuererklärung für verstorbenen Elternteil abgeben

Auch hier gilt: Als Kind wird man (ggf. mit den Miterben, z.B. Geschwister/überlebender Elternteil) Gesamtrechtsnachfolger. Alle Erben haften gemeinsam für die Steuerschulden, Erstattungen fließen in den Nachlass.

Welche Steuererklärungen müssen abgegeben werden?

  • Die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr des verstorbenen Elternteils, wenn dieser veranlagungspflichtig war (Renten, Pensionen, Kapitaleinkünfte über Sparerpauschbetrag, Vermietung etc.).

  • Wie oben: Offene Erklärungen aus den Vorjahren müssen ggf. ebenfalls beim Finanzamt abgegeben werden.

Wichtige Besonderheiten

  • Kein Splittingvorteil (außer der andere Elternteil lebt noch und war mit dem Verstorbenen verheiratet, dann greift beim länger lebenden Elternteil das oben beschriebene Ehegatten-Wahlrecht).

  • Erbengemeinschaft: Wenn es mehrere Erben gibt, müssen diese die Erklärung gemeinschaftlich unterschreiben und abgeben. In der Praxis reicht die Unterschrift eines Bevollmächtigten. Dieser muss dafür schriftliche Vollmachten der Miterben einholen, sonst weist das Finanzamt die Steuererklärung zurück.

  • Der Steuerbescheid geht an die Erben als Rechtsnachfolger. Nachzahlungen/Erstattungen betreffen den Nachlass und sind unter den Erben aufzuteilen.

Nicht mit der Einkommensteuer verwechseln: Für das Erbe muss ggf. eine Erbschaftsteuererklärung eingereicht werden. Für Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 Euro. Erst darüber fällt Erbschaftsteuer an.

Steuererklärung für Verstorbene: Wichtige Unterlagen

Die drei kritischsten Fehler in beiden Fällen

  • Erbschaftsteuer-Anzeige vergessen: Die 3-Monats-Frist ist knapp und wird oft übersehen.

  • Kapitalerträge nicht sauber bis/ab Todestag getrennt: Das führt fast immer zu Nachfragen vom Finanzamt.

  • Beerdigungskosten falsch verortet: Sie gehören zur Erbschaftsteuer, nicht zur Einkommensteuer.

Praktische Tipps für beide Fälle

Punkt

Hinweis

Anzeigepflicht

Der Todesfall muss dem Finanzamt gegenüber nicht separat angezeigt werden, die Standesämter melden das. Für die Erbschaftsteuer ist aber innerhalb von 3 Monaten eine Anzeige beim Finanzamt erforderlich.

ELSTER

Für Verstorbene gibt man die Erklärung über das eigene ELSTER-Konto als »Erklärung für andere Person« ab.

Belege

Hinterbliebene sollten frühzeitig Kontoauszüge, Rentenbescheide, Depotunterlagen sichern: Banken sperren Zugänge nach dem Tod.

Steuerberater

Bei zwei Erbfällen gleichzeitig oft sinnvoll, auch wegen Fristverlängerung und Haftungsfragen.

Erbschein / Testament

Als Legitimation gegenüber dem Finanzamt bereithalten.

Für die Erbschaftsteuer ist in Deutschland nicht das lokale Finanzamt zuständig, sondern ein speziell zentralisiertes Erbschaftsteuerfinanzamt. Örtlich maßgeblich ist dabei grundsätzlich der Wohnsitz des Verstorbenen (Erblasser) zum Zeitpunkt des Todes.

Das Bundesfinanzministerium hat eine Liste der Erbschaftsteuer-Finanzämter veröffentlicht.

Checkliste: Wichtige Unterlagen nach dem Tod des Ehepartners

Persönliche Dokumente

  • Sterbeurkunde (mehrere Ausfertigungen – das Standesamt gibt i.d.R. 5–10 Stück)

  • Heiratsurkunde / Familienstammbuch

  • Testament / Erbvertrag / Erbschein (falls kein notarielles Testament vorhanden ist)

  • Steuer-ID des hinterbliebenen Ehepartners und des Verstorbenen

  • Letzter Steuerbescheid des Verstorbenen

Einkünfte des Verstorbenen bis zum Todestag

  • Lohnsteuerbescheinigung(en) vom Arbeitgeber (bei Berufstätigkeit bis zum Tod)

  • Rentenbezugsmitteilung(en) für gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rente, Riester/Rürup

  • Steuerbescheinigungen aller Banken/Depots (Kapitalerträge bis Todestag)

  • Mieteinnahmen-Aufstellung (falls der Verstorbene Vermieter war) inkl. Nebenkosten

  • Bescheinigungen über sonstige Einkünfte (Nebentätigkeiten, Aufsichtsratsvergütungen etc.)

Abzugsfähige Ausgaben

  • Krankheitskosten während des letzten Lebensjahres: Arzt-, Klinik-, Pflege-, Medikamentenrechnungen (absetzbar als außergewöhnliche Belastung)

  • Pflegekosten, Pflegegrad-Bescheid

  • Beerdigungskosten: Rechnung für Bestatter, Grabstein, Trauerfeier, Todesanzeigen (soweit nicht durch Nachlass gedeckt → dann außergewöhnliche Belastung beim Hinterbliebenen; sonst nur bei Erbschaftsteuer relevant)

  • Spendenbescheinigungen

  • Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (Rechnung + Überweisungsbeleg)

  • Vorsorgeaufwendungen: Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfallversicherung

  • Kirchensteuer-Nachweise

  • Werbungskosten (falls berufstätig) bis Todestag

Für die Erbschaftsteuer (am besten separat sammeln)

  • Nachlassverzeichnis: Immobilien, Konten, Depots, Lebensversicherungen (Auszahlung an Hinterbliebenen?), Hausrat, Fahrzeuge

  • Bewertungsgutachten Immobilie (oder Bodenrichtwert + Baujahr)

  • Schulden des Erblassers (Darlehen, offene Rechnungen)

  • Beerdigungskosten (Pauschale 15.000 Euro oder Einzelnachweis)

Checkliste: Wichtige Unterlagen nach dem Tod eines Elternteils

Persönliche Dokumente

  • Sterbeurkunde

  • Testament / Erbschein / Erbvertrag

  • Nachweis der Erbengemeinschaft (wer sind die Miterben?)

  • Vollmachten der Miterben, dass man die Steuererklärung abgeben darf

  • Steuer-ID des Verstorbenen

  • Letzter Steuerbescheid des Verstorbenen

  • Kontaktdaten des bisherigen Wohnsitz-Finanzamts

Einkünfte des Verstorbenen bis zum Todestag

  • Rentenbezugsmitteilung DRV (wird jährlich verschickt)

  • Betriebsrenten, Zusatzversorgungen, Pensionen

  • Steuerbescheinigungen aller Banken/Depots (auch Freistellungsaufträge prüfen)

  • Mieteinnahmen (falls vorhanden): Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Reparaturrechnungen

  • Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen

  • Sonstige Einkünfte

Abzugsfähige Ausgaben

  • Krankheitskosten während des letzten Lebensjahres: Zuzahlungen, Pflege, Medikamente)

  • Pflegekosten und Pflegegrad-Bescheid

  • Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung werden oft automatisch von der Rente abgezogen)

  • Kirchensteuer-Nachweise

  • Spendenbescheinigungen

  • Handwerkerrechnungen / haushaltsnahe Dienstleistungen (dazu gehört auch der Pflegedienst) – Rechnung + Überweisungsbeleg

  • Behindertenpauschbetrag – GdB-Bescheid, ggf. Merkzeichen

  • Ggf. Steuerberatungskosten

Für die Erbschaftsteuer-Erklärung (muss jeder Erbe separat abgeben)

  • Nachlassverzeichnis (Immobilien, Konten, Wertpapiere, Hausrat, Fahrzeuge, Forderungen)

  • Bewertungsunterlagen für Immobilien

  • Schuldenverzeichnis

  • Beerdigungskosten und Nachlassregelungskosten

  • Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (relevant für den Freibetrag, der für Kinder 400.000 Euro beträgt)

Steuertipps Ratgeber

Was tun beim Todesfall?

Witwenrente: Der Renten- und Finanzratgeber für Hinterbliebene

Rechts- und Finanzratgeber für Alleinerziehende

Die Erbengemeinschaft

Digital vorsorgen

Erbschaftsteuerrechner Schenkung- & Erbschaftsteuer berechnen – mit Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer, Steuerklassen und Steuersatz bei der Erbschaftsteuer

(MB)

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