Reformpaket: Diese Steueränderungen sollen kommen
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Die Bundesregierung hat heute die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vorgestellt und 34 Maßnahmen für ein umfassendes Reformpaket beschrieben. Dabei sollen auch die 33 Vorschläge der Rentenkommission umgesetzt werden. Wir schauen, was sich in Sachen Steuern ändern soll.
Zusammenfassung
Die Bundesregierung plant ab 2027 steuerliche Entlastungen durch höhere Freibeträge und Kindergeld, besonders für Familien mit mittleren Einkommen. Gleichzeitig werden Reichensteuer und Pauschalsteuer bei Minijobs erhöht, Handwerkerleistungen weniger absetzbar. Bis Herbst 2026 sollen konkrete Vorschläge für eine digitale, vorausgefüllte Steuererklärung kommen. Die Steuer-ID darf künftig von Sozialversicherungsträgern genutzt werden. Dadurch können Daten leichter zusammengeführt werden. Die KfW muss Gewinne abführen. Insgesamt ist das Paket kleiner als angekündigt, viele Maßnahmen gleichen sich gegenseitig aus.
Inhalt
Reformpaket der Bundesregierung: Erster Eindruck
Unser erster Eindruck: Das Paket ist (jedenfalls im Bereich Steuern) deutlich kleiner, als die Regierung es kommunikativ verkauft. Man spricht zwar von »10 Milliarden Euro Entlastung«, aber die konkrete Entlastung für eine typische Familie bewegt sich eher im Bereich einiger Hundert Euro pro Jahr. Gleichzeitig werden Teile der Entlastung durch Gegenfinanzierungen wieder hereingeholt, zum Beispiel Reichensteuer, Minijob-Pauschsteuer, Kürzung der Handwerkerförderung und KfW-Gewinnabführung.
Entlastungen bei der Einkommensteuer ab 2027
Aus dem Dokument der Bundesregierung:
»Die Koalition entlastet die Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer. Die Entlastungswirkung wird erzielt durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes einhergeht. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, liegt der Fokus damit auf mittleren und geringen Einkommen. Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien.
In voller Wirkung ab 2028 kann eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr.«
Einordnung und Vergleich:
Positiv: Familien mit Kindern werden tatsächlich stärker entlastet als Kinderlose, Kleine und mittlere Einkommen profitieren, die kalte Progression wird weiter gemildert – die Entlastung kommt über mehrere Instrumente gleichzeitig. Wenn das Ziel lautet, Familien mit mittleren Einkommen zu entlasten, dann erfüllt das Paket dieses Ziel durchaus. Bei der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags (das ist der Werbungskostenpauschbetrag) muss man abwarten, um wie viel Euro dieser erhöht wird und was im Gegenzug vielleicht wegfällt bzw. künftig ebenfalls mit dem Pauschbetrag abgegolten sein soll.
Kritisch: Wenn die Regierung selbst als Musterbeispiel eine Familie mit 60.000 Euro Einkommen nennt und nach voller Wirkung »mehr als 600 Euro« Entlastung verspricht, entspricht das gerade einmal rund 50 Euro pro Monat. Diese Entlastung ist relativ überschaubar.
Die Anhebung des Grundfreibetrags und die Verschiebung des Tarifs (was zur Abflachung der Progression beiträgt) sind keine neuen Maßnahmen, sondern haben auch in den vergangenen Jahren zu steuerlichen Entlastungen geführt.
Zum Vergleich: Wir haben das Beispiel aus dem Dokument der Bundesregierung für die letzten Jahre durchgerechnet (Ehepaar, zwei Kinder, 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen)
2026 gegenüber 2025
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Maßnahme |
Entlastung pro Jahr |
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Höheres Kindergeld (255 Euro → 259 Euro pro Kind und Monat = 48 Euro pro Kind und Jahr) für zwei Kinder |
96 Euro |
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Höherer Grundfreibetrag und Tarifverschiebung |
ca. 183 Euro |
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Gesamt |
ca. 279 Euro pro Jahr |
2025 gegenüber 2024
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Maßnahme |
Entlastung pro Jahr |
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Höheres Kindergeld (250 Euro → 255 Euro pro Kind und Monat = 60 Euro pro Kind und Jahr) für zwei Kinder |
120 Euro |
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Höherer Grundfreibetrag und Tarifverschiebung |
ca. 217 Euro |
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Gesamt |
ca. 337 Euro pro Jahr |
So haben wir gerechnet (vereinfacht:
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Ehegattensplitting bei 60.000 Euro zvE → Berechnung der Einkommensteuer für 2024, 2025 und 2026 nach den jeweiligen Tarifen.
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Differenz der Steuerbelastung zwischen den Jahren.
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Zusätzlich das höhere Kindergeld für zwei Kinder addiert.
Die Kinderfreibeträge wirken bei 60.000 Euro Familieneinkommen in der Regel noch nicht stärker als das Kindergeld; entscheidend ist daher vor allem die Kindergelderhöhung.
Anhebung der Reichensteuer ab 2027
Aus dem Dokument der Bundesregierung:
»Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der »Reichensteuer« in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR in Höhe von 45% und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR in Höhe von 47%.«
Einordnung und Vergleich:
Politisch ist das populär. Fiskalisch sollte man davon jedoch keine Wunder erwarten, denn die Zahl der Betroffenen ist relativ klein.
Zum Vergleich: Heute gilt die Reichensteuer (45% Einkommensteuer) ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro (Ledige), bei Zusammenveranlagung etwa 555.652 Euro.
Mit der geplanten Änderung würde die heutige Reichensteuer-Schwelle um knapp 28.000 Euro abgesenkt und darüber hinaus erstmals eine neue 47%-Stufe eingeführt. Nach dem Sprachgebrauch der Politik würden künftig wahrscheinlich sowohl die 45%- als auch die neue 47%-Stufe zur »Reichensteuer« gezählt.
Oft wird vermutet, dass man auf das gesamte Einkommen 45% Steuer bezahlt, wenn man die Grenze von 277.826 Euro überschreitet. Das ist aber ein Irrtum.
So wird gerechnet (Beispiel):
zu versteuerndes Einkommen: 300.000 Euro
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die ersten 277.825 Euro werden nach den darunterliegenden Tarifstufen besteuert
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nur die letzten 22.175 Euro (300.000 Euro - 277.825 Euro) werden mit 45% besteuert.
Höhere Pauschalsteuer bei Minijobs ab 2027
Aus dem Dokument der Bundesregierung:
»Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben.«
Einordnung und offene Frage:
Bei einem Minijob mit 600 Euro Monatslohn wären das etwa 18 Euro mehr pro Monat bzw. 216 Euro pro Jahr.
Das Dokument spricht allgemein von »Minijobs« - es ist nicht klar, ob nur gewerbliche Minijobs von der Erhöhung betroffen sein sollen oder auch Minijobs in Privathaushalten.
Wenn die Regelung tatsächlich auch Privathaushalte erfasst, halten wir das für problematisch: Der Bereich Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und Unterstützung älterer Menschen wird seit Jahren steuerlich gefördert. Eine Verteuerung könnte einen Teil dieser Beschäftigungen wieder in die Schwarzarbeit drängen.
Um das endgültig beurteilen zu können, müsste man allerdings den konkreten Gesetzentwurf sehen. Es ist durchaus denkbar, dass die Regierung später für Minijobs im Privathaushalt eine Ausnahme vorsieht. Im veröffentlichten Text finden sich dafür bislang keine Hinweise.
Handwerkerkosten: Ab 2027 weniger absetzbar
Aus dem Dokument der Bundesregierung:
»Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert.«
Auswirkung:
Die Kürzung der Handwerkerförderung trifft auch »normale« Haushalte. Wer eine Renovierung plant, verliert künftig bis zu 300 Euro Förderung pro Jahr.
Ratgeber Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen
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Änderungen bei Steuererklärung und Finanzamt
Aus dem Dokument der Bundesregierung:
»Wir wollen den Steuerzahler von unnötigem Aufwand entlasten und die Abgabe der Steuererklärung vereinfachen. Dazu sind die Finanzminister des Bundes und der Länder im intensiven Austausch und erarbeiten gemeinsame Vorschläge. Die Bundesregierung wird auf dieser Basis bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Steuervereinfachung, zur Verbesserung des Optionsmodells sowie zur Beschleunigung in einem Steuervereinfachungsgesetz bündeln. In einem ersten Schritt wird die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung [...] einführen. Zudem soll zur Vereinfachung und Automatisierung von Prozessen sowie zur besseren Fehlervermeidung und Missbrauchsbekämpfung die steuerliche Identifikationsnummer künftig ohne Einschränkung durch Sozialversicherungsträger genutzt und verarbeitet werden können. Die für diese Nutzung erforderliche gesetzliche Änderung werden wir bis zum 1.1.2027 umsetzen«
Einordnung:
Der Text bleibt sehr vage. Die Regierung kündigt an, bis Herbst 2026 Vorschläge zu erarbeiten – noch ist also unklar, welche konkreten Vereinfachungen tatsächlich kommen. Viele Bundesregierungen haben in den vergangenen Jahrzehnten Steuervereinfachung versprochen; häufig wurden einzelne Verfahren digitalisiert, während das Steuerrecht insgesamt gleichzeitig komplizierter wurde.
Bereits jetzt wird in mehreren Bundesländern das Projekt »Amsel« getestet, bei dem ausgewählte Steuerpflichtige einen vorausgefüllten Steuerbescheid als Vorschlag erhalten (Amtsveranlagung). Mehr Informationen dazu haben wir hier veröffentlicht: Steuerbescheid als Vorschlag: So funktioniert die Amtsveranlagung (AMSEL)
Außerdem gibt es eine 1-Klick-Steuererklärung über Elster, die für bestimmte Konstellationen sehr praktisch sein kann. Sie stößt aber schnell an Grenzen, sobald individuelle Lebens- und Einkommensverhältnisse ins Spiel kommen. Mehr Informationen und eine Einordnung dazu: Steuererklärung mit einem Klick: Warum Prüfen trotzdem wichtig bleibt
Interessant finden wir den Satz zur steuerlichen Identifikationsnummer. Dahinter steckt vermutlich deutlich mehr als eine technische Änderung. Wenn Sozialversicherungsträger die Steuer-ID künftig uneingeschränkt nutzen dürfen, lassen sich Daten aus verschiedenen Behörden wesentlich einfacher zusammenführen. Das kann Verwaltungsaufwand reduzieren, Fehler vermeiden und Betrug erschweren. Für Bürger könnte das bedeuten, dass deutlich mehr Daten automatisch übernommen werden und weniger Nachweise eingereicht werden müssen.
Bleibt abzuwarten, was die Datenschützer dazu sagen: Die Steuer-ID wurde ursprünglich als steuerliches Identifikationsmerkmal eingeführt. Je stärker sie zu einer allgemeinen Personenkennziffer für verschiedene staatliche Bereiche wird, desto sorgfältiger muss geregelt werden, wer auf welche Daten zugreifen darf. Aus Sicht der Verwaltung ist die Idee zwar naheliegend, aus Sicht des Datenschutzes aber nicht völlig unproblematisch.
Gewinnabführung der KfW
Aus dem Dokument der Bundesregierung:
»In den Jahren 2027 und 2028 wird eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen EUR bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorgenommen.«
Das bedeutet:
Die staatliche Förderbank KfW soll 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro ihres Gewinns an den Bund abführen. Dadurch erhält der Bundeshaushalt insgesamt 1 Milliarde Euro zusätzliche Einnahmen für die Finanzierung des Pakets. Ökonomisch ist das keine strukturelle Reform, sondern eher eine Nutzung vorhandener Reserven bzw. Gewinne. Der Staat entnimmt Geld aus einer eigenen Förderbank, um andere Maßnahmen zu finanzieren.
(MB)
(Bild im Titel: Detlev-Rohwedder-Haus, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen; Quelle: BMF/Hendel)