Steuerbescheid als Vorschlag: So funktioniert die Amtsveranlagung (AMSEL)
Arbeitnehmer und Rentner sollten den automatisch vorgeschlagenen Steuerbescheid sorgfältig prüfen - persönliche Ausgaben werden oft nicht berücksichtigt. -Symbolbild-

Steuerbescheid als Vorschlag: So funktioniert die Amtsveranlagung (AMSEL)

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In mehreren Bundesländern startet derzeit ein neues Serviceangebot der Finanzverwaltung, das den Umgang mit der Einkommensteuer deutlich vereinfachen soll. Wen betrifft das Angebot, wie funktioniert es konkret und worauf sollte besonders geachtet werden?

Zusammenfassung

In mehreren Bundesländern testet die Finanzverwaltung das Projekt »Amsel«, bei dem ausgewählte Steuerpflichtige einen vorausgefüllten Steuerbescheid als Vorschlag erhalten. Das Angebot richtet sich an einfache Fälle ohne weitere Einkünfte oder Beratung. Wer einverstanden ist, kann zustimmen, ansonsten bleibt die eigene Steuererklärung möglich. Der Vorschlag basiert nur auf bekannten Daten und kann wichtige individuelle Ausgaben übersehen. Die Prüfung des Entwurfs ist daher wichtig, um Vorteile nicht zu verschenken.

Inhalt

Was steckt hinter dem Projekt »Amsel«?

Unter dem Projektnamen »Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie« verschickt das Finanzamt erstmals vorbereitete Festsetzungsvorschläge an ausgewählte Steuerpflichtige. Hinter dem etwas ungewöhnlichen Namen steckt die sogenannte Amtsveranlagung, kurz »Amsel«.

Die Amtsveranlagung ist kein völlig neues Konzept, sondern Teil der fortschreitenden Digitalisierung der Steuerverwaltung. Bereits seit vielen Jahren nutzen die Finanzämter elektronische Meldungen von Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern oder Versicherungen. Diese Daten liegen dem Staat also ohnehin vor.

Bei der Amtsveranlagung macht sich die Finanzverwaltung genau diese Daten zunutze. Für geeignete Steuerfälle wird auf dieser Grundlage ein automatisch erstellter Vorschlag für die Einkommensteuerveranlagung erzeugt. Statt selbst eine Steuererklärung auszufüllen, erhalten Betroffene einen vorbereiteten Entwurf, der geprüft und anschließend angenommen oder abgelehnt werden kann.

In welchen Bundesländern gibt es die Amtsveranlagung Amsel?

Der Pilotstart erfolgte 2025 in Hessen, genauer gesagt im Finanzamt Kassel. Nach dem hessischen Pilotprojekt wird das Verfahren seit 2026 deutlich ausgeweitet. Aktuell beteiligen sich fünf Bundesländer:

  • Hessen

  • Thüringen

  • Hamburg

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Schleswig-Holstein

Allein in diesen Ländern könnten in der Pilotphase bis zu 500.000 Steuerpflichtige einen Festsetzungsvorschlag erhalten. In Thüringen sind inzwischen alle elf Finanzämter in das Projekt eingebunden, der Versand der ersten Vorschläge hat im April 2026 begonnen.

Für Rentner in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es vom Finanzamt zudem das Angebot einer »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften (EZVA)«. Mehr Informationen & Link zum Formular

Wer bekommt einen Festsetzungsvorschlag vom Finanzamt?

Das Angebot richtet sich gezielt an einfache Steuerfälle. Voraussetzung ist unter anderem:

  • Einkünfte ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit, Rente oder Pension.

  • keine weiteren Einkunftsarten wie Vermietung oder selbständige Tätigkeit.

  • keine steuerliche Beratung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

  • noch keine abgegebene Steuererklärung für das betreffende Jahr.

Damit gehören vor allem Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen, Rentner und Pensionierte zur Zielgruppe. Nach aktuellen Schätzungen kommen in der Pilotphase etwa zehn Prozent dieser Steuerfälle infrage.

Wie läuft die Amtsveranlagung ab?

Wer ausgewählt wird, erhält per Post einen Festsetzungsvorschlag für die Einkommensteuer. Dieser basiert auf den beim Finanzamt gespeicherten Daten, zum Beispiel zu Lohn, Rente, Versicherungsbeiträgen oder einem bekannten Grad der Behinderung.

Anschließend bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Zustimmung zum Vorschlag: Nach Prüfung kann der Entwurf per beigefügtem Formular bestätigt werden. Anschließend erlässt das Finanzamt den offiziellen Steuerbescheid.

  • Eigene Steuererklärung einreichen: Wer Ergänzungen oder Änderungen vornehmen möchte, reicht wie gewohnt eine reguläre Steuererklärung ein. Der Vorschlag entfaltet dann keine Wirkung.

Für beide Varianten gilt eine einheitliche Frist: Bis zum 31. Juli des Folgejahres muss entweder die Zustimmung eingegangen oder die eigene Steuererklärung abgegeben werden.

Risiken bei der Amtsveranlagung

So komfortabel der automatisierte Entwurf auch ist: Er bildet nur das ab, was dem Finanzamt bereits bekannt ist. Genau hier liegt die entscheidende Einschränkung des Verfahrens.

Viele steuerlich relevante Ausgaben tauchen in keinem Meldeverfahren auf. Dazu zählen unter anderem:

  • Werbungskosten oberhalb der Pauschale, beispielsweis für Arbeitsmittel oder Wege zur Arbeit

  • Kosten für Fortbildungen und Weiterbildungen

  • Spenden

  • haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen

  • außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Pflegekosten

Solche Positionen können im Festsetzungsvorschlag fehlen, obwohl sie steuerlich absetzbar sind (und damit bares Geld wert sein können). Der Vorschlag des Finanzamts ist daher keine individuelle Optimierung, sondern eine Verwaltungsvereinfachung.

Das bedeutet natürlich nicht, dass die Berechnung fehlerhaft ist: Sie ist lediglich unvollständig, sobald persönliche Ausgaben oder besondere Lebensumstände nicht berücksichtigt werden.

Das neue Verfahren ist ausdrücklich als Service gedacht. Das Finanzamt verfolgt damit keinen Sparansatz auf Kosten der Steuerpflichtigen, sondern nutzt die Datenlage für einfache Standardfälle.

Gerade deshalb kommt der eigenen Prüfung eine zentrale Rolle zu. Wer den Entwurf sorgfältig mit den eigenen Unterlagen abgleicht, kann entscheiden, ob der Weg über den Festsetzungsvorschlag ausreicht oder ob eine ergänzte Steuererklärung sinnvoller ist.

Unterschied zur Ein Klick Steuererklärung mit ELSTER

Neben der Amtsveranlagung existiert mit der geplanten Ein-Klick-Steuererklärung über ELSTER ein weiteres Vereinfachungsangebot der Finanzverwaltung. Beide Verfahren nutzen vorhandene Steuerdaten, unterscheiden sich aber grundlegend im Ansatz:

  • Bei der Amtsveranlagung (AMSEL) erstellt das Finanzamt selbst einen Festsetzungsvorschlag und übersendet ihn den Steuerpflichtigen. Eine eigene Steuererklärung ist nicht nötig, solange dem Vorschlag zugestimmt wird.

  • Die Ein-Klick-Steuererklärung verfolgt dagegen ein anderes Prinzip: Hier bleibt die Verantwortung für die Steuererklärung vollständig bei den Steuerpflichtigen. Über eine vereinfachte, digitale Anwendung werden die bereits bekannten Daten angezeigt und mit wenigen Bestätigungen an das Finanzamt übermittelt. Eine aktive Nutzung von ELSTER ist dabei Voraussetzung.

Fazit

Der Vorschlag ist ein guter Ausgangspunkt, aber kein Ersatz für eine sorgfältige Prüfung. Denn die beste Lösung ist nicht immer die automatisch erstellte, sondern die individuell ergänzte.

(MB)

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