Arbeitslosigkeit
Leistungen des Arbeitsamtes bei Arbeitslosigkeit, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld und der Gründungszuschuss, sind steuerfreie Einnahmen. Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der Steuerklassenwahl des Steuerpflichtigen am 1. Januar des Kalenderjahres. Ist ein Ehepartner von Arbeitslosigkeit bedroht, sollte er noch vor Jahresbeginn in die Steuerklasse III wechseln. Dies sichert ihm ein höheres Arbeitslosengeld. Er unterliegt bei Wahl der Steuerklasse III zwar einer höheren Lohnsteuer, jedoch erhält er durch eine Antragveranlagung diesen Mehrbetrag auf jeden Fall wieder zurück. Allerdings besteht die Gefahr, dass das Arbeitsamt die Steuerklassenwahl nicht anerkennt, wenn sich dadurch für die Ehepartner insgesamt eine höhere Lohnsteuer ergibt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 2 EStG
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Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.