Eigentumswohnung
Wird eine Eigentumswohnung erworben, ist der Kaufpreis nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden und auf das Gebäude aufzuteilen (§ 7 EStG).
Der im Kaufpreis enthaltene Anteil für das in der Instandhaltungsrücklage angesammelte Guthaben ist nicht den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung zuzurechnen.
Bei vermieteten Eigentumswohnungen gelten die gleichen Abschreibungsgrundsätze wie bei Gebäuden. Bei Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes nach dem 31.12.2005 ist nur noch die lineare Abschreibung zugelassen. Hierunter versteht man die Abschreibung in gleichbleibenden Jahresbeträgen. Die Berechnung der linearen Abschreibung ist sehr einfach: Die Bemessungsgrundlage wird gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Es ergibt sich damit ein Abschreibungssatz, der für jedes Jahr gleich ist. Wie lange und in welcher Höhe die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden, hängt vom Baujahr des Gebäudes ab:
-
Ältere Gebäude, die vor dem 01.01.1925 fertig gestellt wurden, können mit jährlich 2,5 % auf 40 Jahre abgeschrieben werden.
-
Gebäude, deren Fertigstellung nach dem 31.12.1924 liegt, dürfen mit jährlich 2 % auf 50 Jahre abgeschrieben werden.
|
|
Reform des Wohnungseigentumsrechts
Ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen oder vermieten: Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) treffen alle Wohnungseigentümer! Informieren Sie sich in unserem aktuellen Ratgeber über die neue Rechtslage und Ihre Rechte und Pflichten. Ein Ratgeber für alle Eigentümer einer Eigentumswohnung – Hilfe vom Kauf der Eigentumswohnung bis zur Wahrnehmung Ihrer Rechte in der Eigentümerversammlung.
|
|
Die wichtigsten Änderungen nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) find Sie auch auf einen Blick in unserer INFOGRAFIK zum Thema! |

Ratgeber Immobilienfinanzierung
Die schlechten Zinsen auf dem Kapitalmarkt machten es möglich: Immobilien sind in. Als Objekt für Kapitalanleger, aber viel mehr noch als Eigenheim zur Selbstnutzung. Ganz egal, ob das Häuschen im Grünen oder die Eigentumswohnung in der Stadt – die eigene Immobilie ist der wichtigste Bestandteil der eigenen Altersvorsorge. Das mietfreie Wohnen spart auf Dauer eben Geld. Für die meisten Menschen ist aber der Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung die größte Investition in ihrem Leben. Erfahren Sie in diesem Ratgeber zur Baufinanzierung, wie teuer Ihre Immobilie sein darf und welche Banken oder Anbieter für Ihren Wohnungs- oder Hauskredits in Frage kommen.