Instandhaltungsrücklage
Wohneigentümergemeinschaften sind verpflichtet, laufende Beiträge zur Instandhaltungsrücklage zu zahlen.
Die Höhe der Zahlungen ist durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung festzulegen. Wird die Eigentumswohnung verkauft, geht die Instandhaltungsrücklage im Normalfall auf den Erwerber über.
Die nach dem Wohneigentumsgesetz an Verwalter gezahlten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sind erst bei Verausgabung durch die Instandhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten abziehbar.
Zinsen, die Beteiligte einer Wohneigentümergemeinschaft aus der Anlage der Instandhaltungsrücklage erzielen, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 21 WEG, R 21.2(2) EStR, H 21.2 EStH).
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Reform des Wohnungseigentumsrechts
Ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen oder vermieten: Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) treffen alle Wohnungseigentümer! Informieren Sie sich in unserem aktuellen Ratgeber über die neue Rechtslage und Ihre Rechte und Pflichten. Ein Ratgeber für alle Eigentümer einer Eigentumswohnung – Hilfe vom Kauf der Eigentumswohnung bis zur Wahrnehmung Ihrer Rechte in der Eigentümerversammlung.
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Ärger mit Handwerkern: kurz&konkret!
Die Waschmaschine streikt, der Wasserhahn tropft oder das Dach ist undicht. In all diesen Fällen muss ein Handwerker her. Wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten am Haus, mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragen, dann richten sich Ihre Rechtsbeziehungen im Regelfall nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet werden. In der Realität bietet das Verhältnis zwischen Handwerker und Besteller aber einiges an Potenzial für Ärger, Probleme und Streitigkeiten.