Werbungskosten / Vermieter
Folgende Aufwendungen gehören zu den typischen Werbungskosten eines Vermieters:
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Abschreibungen (Gebäudeabschreibung)
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Büromaterial
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Fahrtkosten (zur Immobilie, zur Bank, zu Handwerkern)
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Hausnebenkosten
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Maklerkosten
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Portokosten
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Instandhaltungskosten
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Reparaturen
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Steuerberatungskosten
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Werkzeugkosten
Bei einer gemischt genutzten Immobilie (private Nutzung, Vermietung) ist besonders auf die richtige Zuordnung der Kosten zu achten. Insbesondere in der Bauphase kann bei falscher Kostenzuordnung ein Teil der Werbungskosten (z.B. Darlehenskosten) verloren gehen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Ärger mit Handwerkern: kurz&konkret!
Die Waschmaschine streikt, der Wasserhahn tropft oder das Dach ist undicht. In all diesen Fällen muss ein Handwerker her. Wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten am Haus, mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragen, dann richten sich Ihre Rechtsbeziehungen im Regelfall nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet werden. In der Realität bietet das Verhältnis zwischen Handwerker und Besteller aber einiges an Potenzial für Ärger, Probleme und Streitigkeiten.