Berechnungsbögen und Arbeitshilfen für die Steuererklärung
Zusammenfassung
Alle Jahre ist sie dran – die Einkommensteuererklärung. Damit Ihnen das Erstellen der Einkommensteuererklärung schnell von der Hand geht, bieten wir Ihnen hier wertvolle Hilfsmittel, die Ihnen die Arbeit erleichtern, zum Beispiel:
-
Anlagen, die Sie bestückt mit Ihren persönlichen Angaben Ihrer Steuererklärung beifügen können,
-
Checklisten, die dafür sorgen, dass Sie nichts vergessen,
-
Berechnungsbögen, mit denen Sie Ihre Kosten vorab per Hand berechnen können,
-
Berechnungsschemata, mit denen Sie den Finanzbeamten kontrollieren und Ihre Steuererstattung oder -nachzahlung ausrechnen können sowie
-
Rechner zur Ermittlung unterschiedlichster Werte wie die festzusetzenden Einkommensteuer, die Frist für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung, Abschreibungen, die Höhe von Steuerabzugsbeträgen sowie zur Kontrolle Ihrer Freistellungsaufträge.
1. Arbeitszimmer
Viele Angestellte, Beamte und Lehrer haben zu Hause ein Arbeitszimmer. Darin erledigen sie berufliche Aufgaben, bewahren berufliche Unterlagen und Arbeitsmittel auf, bilden sich beruflich weiter oder üben eine Nebentätigkeit aus. In bestimmten Fällen können Sie die Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Mithilfe von drei verschiedenen Berechnungsbögen können Sie die Arbeitszimmerkosten in verschiedenen Konstellationen ermitteln:
-
in der gemieteten Wohnung oder im gemieteten Haus,
-
in der eigenen Immobilie in den »alten« Bundesländern,
-
im Eigenheim oder der Eigentumswohnung in den »neuen« Bundesländern.
Wir berücksichtigen die jeweils geltenden unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
Hier finden Sie alle PDF-Dateien nach Jahren sortiert.
2. Arbeitsmittel
Betragen die Anschaffungskosten eines Arbeitsmittels mehr als 487,90 € (einschließlich Umsatzsteuer), dürfen Sie diese nicht sofort als Werbungskosten abziehen. Vielmehr müssen Sie die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Arbeitsmittels gleichmäßig verteilen. Hierbei unterstützt Sie unser Berechnungsbogen. Mit dessen Hilfe können Sie die Arbeitsmittelkäufe des laufenden Jahres erfassen und die Abschreibungen berechnen. Außerdem können Sie Umwidmungen und sonstige Aufwendungen für Ihre Arbeitsmittel eintragen.
Hier finden Sie alle PDF-Dateien nach Jahren sortiert.
3. Fortbildungskosten
Mithilfe dieses Berechnungsbogens können Sie ermitteln, in welcher Höhe Fortbildungskosten abziehbar sind. Interessant sind hierbei neben den Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie den Arbeitsmitteln vor allem die Reisekosten: Sie können selbst ermitteln, welche Aufwendungen für Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen das Finanzamt bei unterschiedlichen Konstellationen akzeptiert.
Hier finden Sie alle PDF-Dateien nach Jahren sortiert.
Dabei hilft Ihnen auch unsere Checkliste. Damit Sie an alle Kosten denken und kontrollieren können, ob der Finanzbeamte alles steuermindernd berücksichtigt hat.
4. Berufliche Aufwendungen für Telefon, Fax und Internet
Viele Arbeitnehmer nutzen ihren privaten Telefon- und Internetanschluss oder ihr Mobiltelefon dazu, um berufliche Telefongespräche zu führen und zu empfangen, zum Beispiel Gespräche mit Kunden, zur Organisation von Dienstreisen usw. Häufig werden auch berufliche Schriftstücke bzw. Dokumente per Fax versendet und über das Internet berufliche E-Mails verschickt und empfangen sowie berufsbedingte Recherchen auf diversen Webseiten im Internet durchgeführt. Die dadurch verursachten beruflichen »Telekommunikationsaufwendungen« in Form von Gebühren und laufenden Kosten sind als Werbungskosten abziehbar.
Um die Kosten zu ermitteln, gibt es unterschiedliche Methoden: Die Pauschalabrechnung mit monatlichen Rechnungsbeträgen oder mit monatlichem Durchschnittsbetrag sowie den Einzelnachweis.
Mithilfe der Berechnungsbögen ermitteln Sie, welche Abzugsmöglichkeit den höchsten Betrag ergibt. Für diese Möglichkeit füllen Sie den entsprechenden Bogen aus und reichen ihn beim Finanzamt ein.
5. Nachweis des tatsächlichen Kilometer-Kostensatzes
Bei manchen Fahrten können Sie statt der Reisekostenpauschale von 0,30 € pro Kilometer die höheren tatsächlichen Kosten ansetzen. Das ist der Fall, wenn Sie mit dem Pkw unterwegs sind anlässlich
-
einer beruflichen Auswärtstätigkeit,
-
einer sonstigen dienstlichen oder beruflichen Fahrt (nicht Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, es sei denn, Sie zählen zu den behinderten Menschen),
-
eine Fahrt im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung oder einer selbstständigen Tätigkeit oder
-
einer Fahrt im Rahmen von Sonderausgaben. Mit dieser Anlage ermitteln Sie den tatsächlichen Kilometersatz und fügen sie dann Ihrer Steuererklärung an.
Hier finden Sie alle PDF-Dateien nach Jahren sortiert.
-
Nachweis des tatsächlichen Kilometer-Kostensatzes für das Jahr 2018
-
Nachweis des tatsächlichen Kilometer-Kostensatzes für das Jahr 2017
-
Nachweis des tatsächlichen Kilometer-Kostensatzes für das Jahr 2016
-
Nachweis des tatsächlichen Kilometer-Kostensatzes für das Jahr 2015
-
Nachweis des tatsächlichen Kilometer-Kostensatzes für das Jahr 2014
-
Nachweis des tatsächlichen Kilometer-Kostensatzes für das Jahr 2013
-
Nachweis des tatsächlichen Kilometer-Kostensatzes für das Jahr 2012
-
Nachweis des tatsächlichen Kilometer-Kostensatzes für das Jahr 2011
6. Unfallkosten
Erleiden Sie einen Pkw-Unfall, sind die Kosten u.U. steuerlich abziehbar. Hier kommt es auf den Anlass der Fahrt an. Zu nennen sind hier zum Beispiel
-
der Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte,
-
die Heimfahrt bei doppelter Haushaltsführung,
-
eine Fahrt anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit,
-
eine Fahrt im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung,
-
eine Fahrt im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen.
Diese Anlage dient dazu, den Unfallhergang zu dokumentieren und die dadurch entstandenen Kosten zu ermitteln sowie als Anlage für Ihre Steuererklärung.
7. Reisekosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit
Gehen Sie beruflich auf Reisen, dann entstehen dadurch etliche Kostenpositionen. Sie können alle Kosten erfassen, den abziehbaren Betrag ermitteln und die Anlage dann Ihrer Steuererklärung beifügen.
8. Vorsorgeaufwendungen
Die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen korrekt zu ermitteln ist eine anspruchsvolle Angelegenheit. Aus Ihrem Steuerbescheid ersehen Sie nur, in welcher Höhe der Finanzbeamte Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Aber wie ist er zu diesem Ergebnis gekommen und stimmt es auch? Mit diesem Berechnungsschema können Sie den Finanzbeamten kontrollieren.
Hier finden Sie alle PDF-Dateien nach Jahren sortiert.
9. Steuererstattung/Steuernachzahlung
Erstellen Sie Ihre Einkommensteuererklärung klassisch – also ohne die Unterstützung eines Einkommensteuererklärungsprogramms -, dann möchten Sie sicherlich trotzdem vorab wissen, ob Sie mit einer Steuererstattung rechnen dürfen oder ob Sie sich auf eine Steuernachzahlung einstellen müssen.
Mit diesem Berechungsschema können Sie sich ausrechnen, was auf Sie zukommt.
10. Alle Berechnungsbögen
Wir haben alle Berechnungsbögen in einem einzigen Dokument zusammengefasst.
11. Einkommensteuer-Rechner
Errechnen Sie Ihre Einkommensteuer auf den Euro genau. Außerdem liefert Ihnen der Einkommensteuer-Rechner auf Basis Ihres zu versteuernden Einkommens Ihren durchschnittlichen Steuersatz. So wissen Sie, wie hoch der Anteil der Einkommensteuer an Ihrem zu versteuernden Einkommen ist. Und Sie können anhand des Grenzsteuersatzes sehen, wieviel Ihnen von einem mehr verdienten Euro übrig bleiben würde.
12. Fristberechnung: Abgabe der freiwilligen Steuererklärung
Die meisten Arbeitnehmer sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für viele lohnt es sich aber, denn es wartet in der Regel eine Steuererstattung. Bis wann müssen Sie in solchen Fällen die Steuererklärung einreichen? Mit unserem Rechner können Sie ganz genau ermitteln, wann die ausgefüllten Formulare spätestens im Briefkasten des Finanzamts landen müssen.
13. Arbeitstage-Rechner
Sie wollen wissen, wie viele Fahrten zur Arbeit Sie in Ihrer Steuererklärung ansetzen können? Mit diesem Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem bestimmten Kalenderjahr oder einem anderen Zeitraum. Selbstverständlich werden Feiertage abhängig vom Bundesland berücksichtigt.
14. Abschreibungs-Rechner für Arbeitnehmer und Vermieter
Arbeitsmittel, die mehr als 410,00 € netto bzw. 487,90 € brutto kosten, dürfen Sie nicht sofort von der Steuer absetzen. Stattdessen müssen Sie die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilen. Mit dem Abschreibungs-Rechner ermitteln Sie, wie viel Sie jährlich abziehen dürfen.
15. Pkw-Kosten-Rechner
Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit können Sie statt der Reisekostenpauschale von 0,30 € pro Kilometer die höheren tatsächlichen Kosten ansetzen. Mit diesem Rechner ermitteln Sie diese tatsächlichen Kosten pro Kilometer und sehen auf einen Blick, welche Alternative für Sie günstiger ist.
16. Rechner für Handwerker und Hilfen in Haus und Garten
Von dieser Abzugsmöglichkeit profitieren alle: Der Staat beteiligt sich mit Abzugsbeträgen von 20 % der begünstigten Aufwendungen an Handwerkerrechnungen, Kosten für andere haushaltsnahe Dienstleistungen und angestellte Hilfen im privaten Haushalt. Mit diesen Rechnern können Sie ermitteln, wie viel Sie abziehen dürfen und wie viel Spielraum Ihnen bis zum Jahresende bleibt.
17. Kontrolle über erteilte Freistellungsaufträge
Viele Menschen haben unterschiedliche Kapitalanlagen, meist verteilt auf mehrere Banken. Da kann man leicht den Überblick verlieren. Das kann riskant werden, denn insgesamt dürfen Sie als Single Freistellungsaufträge von höchstens 801,– € und als Verheirateter von höchstens 1.602,– € erteilen.
Mithilfe dieser Excel-Tabelle behalten Sie den Überblick. Sie überwachen Ihre Freistellungsaufträge für bis zu fünf Banken. Je Bank können Sie bis zu sechs Anlagen erfassen. Die Tabelle zeigt Ihnen die Summe aller bereits erteilten Aufträge sowie den noch bestehenden Spielraum bis zu den Höchstbeträgen. Sie sehen auf einen Blick, wenn der Freistellungsauftrag bei einer Bank optimiert werden muss und ob Sie insgesamt eine zu hohe Summe »freigestellt« haben.
Beim Öffnen der Datei werden Sie vielleicht gefragt, ob Sie Makros aktivieren möchten. Das einzige verwendete Makro sorgt dafür, dass in der Fußzeile das betroffene Kalenderjahr angezeigt wird, wenn Sie sich die Seite anzeigen lassen oder sie drucken. Sie können die Excel-Tabelle aber auch ohne das Aktivieren von Makros problemlos nutzen.
Sie können das Ganze auch als PDF-Datei herunterladen.