Freistellungsauftrag: Definition, Erklärung und wichtige Regeln

Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger ihre Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungsteuer befreien. Dazu reicht man den Auftrag bei der Bank ein und gibt an, wie viel des Freibetrags genutzt werden soll.

Zusammenfassung

Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei bleiben. Er wird bei der jeweiligen Bank eingereicht, gilt für alle dort erzielten Kapitalerträge und muss die Steuer-ID enthalten. Der Freibetrag beträgt 1.000 Euro für Singles bzw. 2.000 Euro für Ehepaare. Freistellungsaufträge können auf mehrere Banken verteilt werden, dürfen in der Summe aber den Freibetrag nicht überschreiten. Nicht zulässig sind sie bei Treuhandkonten, Vereinskonten, Tafelgeschäften oder betrieblichen Anlagen. Alternativ können Personen mit sehr geringen Einkünften eine NV-Bescheinigung nutzen, um höhere Kapitalerträge steuerfrei zu stellen.

Ein korrekt erteilter Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei bleiben. Er ist ein wichtiges Instrument zur Steueroptimierung und verhindert unnötige Abzüge von Abgeltungsteuer.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, die bei einem bestimmten Institut anfallen, zum Beispiel:

  • Zinsen

  • Dividenden

  • Erträge aus Fonds und ETFs

  • Gewinne aus Wertpapierverkäufen

Eine Beschränkung auf einzelne Konten oder Depots ist nicht möglich. Es dürfen mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken erteilt werden, solange die Summe aller Aufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet.

Befristete und unbefristete Freistellungsaufträge: Unterschied

Freistellungsaufträge können sowohl befristet als auch unbefristet erteilt werden. Standard ist der unbefristete Freistellungsauftrag, der so lange gilt, bis er widerrufen oder geändert wird.

Ein Freistellungsauftrag ist nur wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer des Kapitalanlegers eingetragen ist.

Wie hoch ist der Sparerfreibetrag?

Für die Freistellung von Kapitalerträgen stehen seit 2023 folgende Beträge zur Verfügung (§ 20 Abs. 9 EStG):

  • 1.000 Euro für Singles

  • 2.000 Euro für verheiratete bzw. zusammenveranlagte Paare

(Bis 2022 lag der Betrag bei 801 Euro bzw. 1.602 Euro.)

Übersteigen die Kapitalerträge den zugeteilten Freibetrag, muss die Bank Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Alternative: NV-Bescheinigung statt Freistellungsauftrag

Wenn insgesamt keine Einkommensteuerpflicht besteht (z.B. niedrige Gesamteinkünfte unterhalb des Grundfreibetrags), können Kapitalanleger eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) nutzen. Damit werden Kapitalerträge komplett steuerfrei gestellt – auch über den Sparerpauschbetrag hinaus.

Kann man den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?

Wer Kapitalanlagen auf mehrere Institute verteilt, sollte sorgfältig planen, wie der Freibetrag aufgeteilt wird. Zulässig ist:

  • als Single max. 1.000 Euro Gesamtfreistellungsvolumen

  • als Ehepaar max. 2.000 Euro Gesamtfreistellungsvolumen

Für bestimmte Alt- oder Bestandsanlagen können Rentnerinnen und Rentner unter Umständen höhere Freibeträge behalten.

Eine einfache Übersichtstabelle ist hilfreich, um Doppelvergaben zu vermeiden.

Wann darf kein Freistellungsauftrag erteilt werden?

Ein Freistellungsauftrag ist nicht erlaubt, wenn die Kapitalerträge nicht dem Antragsteller selbst zustehen. Dazu gehören z.B.:

Hier ist eine Freistellung gesetzlich ausgeschlossen.

Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 3. Februar 2026

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #