Mietkautionskonto
Zinseinnahmen aus einem Mietkautionskonto stehen grundsätzlich dem Mieter zu und müssen auch von ihm als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden.
Wird die Mietkaution einbehalten, entstehen beim Vermieter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eine Verwendung der Mietkaution für Reparaturen führt beim Vermieter zu Werbungskosten.
Die starke Eigentümergemeinschaft
Unklare Abrechnungen, verschleppte Beschlüsse, Funkstille der Hausverwaltung? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Pflichten der WEG‑Verwalter hat – und wie Sie als Eigentümergemeinschaft Ihre Rechte wirksam durchsetzen: von der Einsicht in Unterlagen über die Korrektur der Abrechnung bis zur Abberufung. Praxisnah, verständlich, rechtssicher.