Mit Steuertipps die Steuererklärung optimieren

Wer Steuern sparen will, muss eine Steuererklärung abgeben. Mit Hilfe unserer Steuertipps lohnt sich diese auch: Im Durchschnitt gibt es 1.072 € zu viel gezahlte Steuern zurück!

Stand: - Jeder kann seine Steuererklärung optimieren und somit Steuern sparen – besonders wenn man Azubi, Student oder Berufseinsteiger ist. Es gibt einfache Tipps, die beim Steuern sparen helfen können. Es ist dabei wichtig, auf illegale Steuertricks zu verzichten, um später Ärger mit den Finanzamt zu vermeiden. Wir zeigen, wie auch Sie weniger Steuern zahlen können.

 

Inhaltsverzeichnis

 
 

 

Zusammenfassung

  • Auszubildende können die Lohnsteuer oft komplett zurückholen. Die Fahrtkosten zur Berufsschule und zur Arbeit tragen dazu bei, den Arbeitnehmerpauschbetrag zu überschreiten.
  • Steuern sparen Studenten indem sie ihre Studienkosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen und können diese bei Bedarf auch als Verlustvortrag für spätere Jahre vormerken lassen.
  • Berufseinsteiger sparen Steuern, indem Werbungskosten bis zum letzten Euro ausgereizt und alle Kosten bei der Steuer angegeben werden.

 

Steuererklärung optimieren für Auszubildende

Ob man als Auszubildende Steuern sparen kann, hängt davon ab, ob überhaupt Steuern gezahlt werden. Um das herauszufinden, genügt einen Blick auf die monatliche Lohnabrechnung oder die Lohnsteuerbescheinigung des Ausbildungsbetriebs.

Wird darin abgeführte Lohnsteuer ausgewiesen, sollte unbedingt eine freiwillige Steuererklärung abgegeben werden. Steuern sparen kann in dem Fall sehr einfach sein.

 

Steuertipp #1: Lohnsteuer komplett zurückholen

Nur wenn der Jahresverdienst den Grundfreibetrag überschreitet (in 2023: 10.908 Euro), muss überhaupt Lohnsteuer gezahlt werden. Hat ein Arbeitgeber in diesem Fall Lohnsteuer abgeführt, obwohl man mit dem Ausbildungsgehalt unterhalb des Grundfreibetrags bleibt, kann man die gezahlten Steuern mit der Steuererklärung zu Beginn des neuen Jahres komplett zurückholen.

 

Steuertipp #2: Fahrtkosten absetzen

Auszubildende haben oft noch keine allzu hohen berufsbezogenen Ausgaben. Fast immer einen Blick wert sind allerdings die Fahrtkosten. Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule oder zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte können folgendermaßen abgesetzt werden:

 

Fahrten

Kostenansatz

… zum Ausbildungsbetrieb (oder zur Berufsschule bei rein schulischen Ausbildungen)

0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (nur einfache Strecke)

0,35 Euro ab dem 21. Kilometer

… zur Berufsschule oder Ausbildungsstätte

0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (doppelte Strecke/Hin und zurück)

 

 

Beispielrechnung Fahrtkosten absetzen:

In diesem Rechenbeispiel zeigen wir, dass es sich lohnt, die Fahrtkosten in der Steuererklärung abzusetzen:

Die einfache Wegstrecke zum Ausbildungsbetrieb beträgt 25 Kilometer, zur Berufsschule sind es nur 10 Kilometer. Du besuchst die Berufsschule einmal wöchentlich, an den restlichen Tagen bist du im Betrieb. Insgesamt darf man bei einer 5-Tage Woche maximal 230 Tage für die Berechnung ansetzen.

 

Fahrten zur Arbeit:

  • Pro Tag: 20 Kilometer x 0,30 Euro + 5 Kilometer x 0,35 Euro = 7,75 Euro
  • Pro Jahr: 184 Tage x 7,75 Euro = 1.426 Euro

 

Fahrten zur Berufsschule:

  • Pro Tag: 2 x 10 Kilometer (doppelte Wegstrecke) x 0,30 Euro = 6 Euro
  • Pro Jahr: 46 Tage x 6 Euro = 276 Euro

 

Insgesamt können 1.702 Euro in der Steuererklärung abgesetzt werden. Sogar die Werbungskostenpauschale wird überschritten.

 

Steuertipp #3: Werbungskosten ausreizen

Ein Finanzbeamter setzt in jeder Steuererklärung automatisch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro an. Er nimmt also an, dass man in einem Jahr mindestens 1.000 Euro an Ausgaben wegen dem Beruf hatte. Von gesammelten Belegen profitiert man also nur, wenn die Summe von 1.000 Euro tatsächlich überschritten wird. Das hört sich vielleicht unwahrscheinlich an – ist es aber gar nicht. Denn je nach Entfernung zum Ausbildungsbetrieb können die Fahrtkosten schon einen gewichtigen Anteil der Werbungskosten ausmachen.

Werden zum Beispiel schon 800 Euro an Fahrtkosten angesetzt, brauch es nur noch weitere 200 Euro zusätzlicher Ausgaben. Und die kommen erstaunlich schnell zusammen, wenn man weiß, was sich alles als Werbungskosten absetzen lässt.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fachbücher und Zeitschriften mit fachlichem Bezug zur Ausbildung
  • technische Ausstattung wie Computer, Notebook oder Drucker
  • Arbeitsmittel (z. B. Taschenrechner, Schreibwaren, Rucksack für die Berufsschule)
  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand (z. B. für eine einwöchige überbetriebliche Ausbildung weit vom Wohnort entfernt)
  • Kosten für einen Umzug für die Ausbildung

 

Beispiel: Bezogen auf obiges Beispiel können bereits 1.702 Euro an Fahrtkosten geltend gemacht werden – die Kosten liegen also schon um 702 Euro über dem Arbeitnehmerpauschbetrag. Jeder Euro, der zusätzlich eingereicht wird, hilft Auszubildenden, leicht und schnell Steuern zu sparen.

 

Tipp: Während des Jahres kann man nicht sicher sagen, ob die Werbungskosten den Pauschbetrag überschreiten werden. Es ist daher ratsam, alle Ausgabenbelege im Zusammenhang mit der Ausbildung aufzubewahren, um möglicherweise später davon profitieren zu können.

 

Steuertipp #4: Verlustvortrag nutzen

Der Verlustvortrag ist nur in Fällen relevant, in denen Auszubildende kein Einkommen erhalten, wie z.B. bei rein schulischen Ausbildungen. Wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, entfällt auch die Steuerpflicht, und es können keine Steuern abgesetzt werden. Allerdings können die Kosten für die Ausbildung dennoch in der Steuererklärung angegeben werden, um einen Verlust festzustellen.

Dieser Verlust kann in die folgenden Jahre übernommen werden, man spricht davon einen sog. Verlustvortrag zu machen. Wenn das zu versteuernde Einkommen das erste Mal anfällt, wird der angehäufte Verlust steuerlich berücksichtigt und mindert somit die zu zahlenden Steuern. Allerdings ist der Verlustvortrag nur bei einer zweiten Ausbildung nutzbar. Wenn man während einer rein schulischen Erstausbildung kein Einkommen hat, geht man dabei leer aus.

 

Steuererklärung als Student optimieren

Ein Studium ist eine Investition in die Zukunft – aber leider keine günstige. Dem Deutschen Studentenwerk zufolge muss man für ein Studium von zehn Semestern (Bachelor + Master) mit Kosten zwischen 36.000 und 75.000 Euro rechnen. Kein Pappenstiel. Aber mit etwas Glück kann zumindest ein Teil oder sogar alle Kosten steuerlich abgesetzt werden.

 

Steuertipp #1: Kosten der Zweitausbildung als Werbungskosten absetzen

In einer zweiten Ausbildung können die gesamten Studienkosten in unbegrenzter Höhe genutzt werden, um eine Steuererklärung zu optimieren. Also wenn nach einem Bachelorstudium noch ein Masterstudium angehängt wird. Oder wenn man nach einer ersten Berufsausbildung noch studieren geht.

Damit sich der Werbungskostenabzug so richtig lohnt, sollten wirklich für alle getätigten Ausgaben die zugehörigen Quittungen aufbewahrt werden.

Dann können sämtliche Kosten abgesetzt werden, die mit einem Studium in Verbindung stehen:

  • Studiengebühren und Semesterbeiträge
  • Nutzungsgebühren für die Bibliothek
  • Kosten für Sprachkurse und Nachhilfe
  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Anschaffung von Lehrbüchern und Fachliteratur
  • Schreibmaterial und Kopierkosten
  • Kosten für Notebook, Drucker oder PC und Zubehör
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und der Uni (0,30 Euro pro Kilometer einfach, 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer)
  • Kreditzinsen für den Studienkredit
  • Kosten für die Anfertigung der Abschlussarbeit (z. B. für Studien/Umfragen, Druckkosten, Bindungskosten)
  • Beiträge zu studentischen Vereinigungen
  • Kosten für eine Studienplatzklage

 

Steuertipp #2: Verluste für später vormerken lassen

Wenn man sich in einer Zweitausbildung befindet, ist es nicht zwingend erforderlich, ein Einkommen zu haben, um Studienkosten als Student steuerlich abzusetzen. Wenn sich aus der Steuererklärung ein Verlust ergibt, kann man die Feststellung eines Verlustvortrags beantragen. In diesem Fall "merkt" sich das Finanzamt, dass noch Kosten zum Gegenrechnen vorhanden sind - und das kann sich über viele Jahre hinweg summieren.

Wenn man in einigen Jahren mit dem Studium fertig ist und endlich anfängt, richtig Geld zu verdienen, kann man sich diese Verlustvorträge anrechnen lassen und dadurch als Berufseinsteiger erheblich Steuern sparen.

 

Steuertipp #3: Kosten für die Unterkunft absetzen

Wenn man eine Studentenwohnung hat, kann man diese Kosten möglicherweise von der Steuer absetzen (nur bei einer Zweitausbildung). Allerdings ist das nur dann möglich, wenn man die Unterkunft als Zweitwohnsitz nutzt und seinen Lebensmittelpunkt am Ort des Studiums hat. Wenn man nur alle paar Monate zu seinen Eltern fährt, um dort zu wohnen, kann man die Kosten nicht absetzen.

Um die Studentenwohnung als Zweitwohnsitz anzuerkennen, muss man zu Hause mindestens 10 Prozent der Kosten tragen (belegbar!) und dort auch seinen Lebensmittelpunkt haben.

Wenn das Finanzamt die Studienunterkunft als Zweitwohnsitz anerkennt, kann man die Miete zusammen mit anderen Studienkosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Außerdem ist es möglich, die Kosten für Heimfahrten (zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz) steuerlich geltend zu machen – mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer für den Hin- und Rückweg.

 

Steuertipp #4: Kosten im Erststudium als Sonderausgaben absetzen

Wenn jemand direkt nach dem Schulabschluss ein Studium beginnt, handelt es sich um eine Erstausbildung. In diesem Fall können die Kosten für das Studium lediglich bis zu einer Höhe von maximal 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Ohne eigenes Einkommen gibt es keine Möglichkeit, die Steuererklärung zu optimieren. Wenn jedoch ein Nebenjob vorhanden ist und genügend verdient wird, um Steuern zahlen zu müssen, können die Studienkosten als Sonderausgaben abgesetzt werden. Auch als Student in einem dualen Studium kann man davon profitieren, wenn man oberhalb des Grundfreibetrags verdient.

Allerdings können die Studienkosten bei einer rein schulischen Erstausbildung nicht als Verlustvortrag eingetragen werden, was bedeutet, dass diese Kosten nicht weiter berücksichtigt werden können, wenn kein Einkommen vorhanden ist. Ein Verlustvortrag kann nur bei einer Zweitausbildung, beispielsweise einem Masterstudium, genutzt werden.

 

Was können Berufseinsteiger absetzen?

Endlich fertig mit der Berufsausbildung oder Studium und nun so richtig durchstarten? Dann sollte auch das Thema Steuern im Blick behalten werden. Es gibt nämlich viele Möglichkeiten, die Steuererklärung zu optimieren.

 

Steuertipp #1: Steuerrückerstattung bei unterjährigem Berufseinstieg

Wird während eines laufenden Jahres in den neuen Job eingestiegen, kann man mit etwas Glück sogar die komplette Lohnsteuer zurückbekommen. Alles, was man tun muss, ist eine Steuererklärung einzureichen.

Beispiel: Zum 2. August ist man mit dem Studium fertig und startet nach einer kurzen Auszeit am 1. Oktober beim neuen Arbeitgeber. Als Berufseinsteiger werden 3.200 Euro brutto verdient. Der Gesamtverdienst für drei Monate beträgt somit 9.600 Euro. Der Betrag liegt unterhalb des Grundfreibetrags, weshalb man du trotz gutem Monatsverdienst für dieses Jahr die Lohnsteuer wieder voll zurück bekommt (du im restlichen Jahr kein Nebenjob existierte).

 

Steuertipp #2: Vorsorgeaufwand absetzen

Berufseinsteiger schließen zum Job-Start manchmal Versicherungen ab, beispielsweise eine Unfall- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Um die Steuererklärung zu optimieren, können die gezahlten Beiträge zu vielen Versicherungen steuerlich abgesetzt werden – allerdings nur bis zu einer Höhe von 1.900 Euro.

Normalerweise lohnt sich die Angabe des Vorsorgeaufwands nur bis zu einem Bruttoeinkommen von circa 2.000 Euro. Danach machen die Krankenversicherungsbeiträge alleine schon so viel aus, dass die Grenze voll ausgeschöpft wird. Doch wenn man im Laufe des Jahres anfängt zu arbeiten, lohnt sich die Angabe im ersten Jahr auf jeden Fall.

 

Steuertipp #3: Bewerbungskosten absetzen

Wenn jemand in den Job einsteigt, hat er/sie bestimmt auch einige Bewerbungen geschrieben. Die Kosten dafür können steuerlich angesetzt werden. Um den Preis für die einzelnen Blätter Papier zu vermeiden, können komfortable Pauschalen genutzt werden.

Für Papierbewerbungen mit Mappe können 8,50 Euro und für Kurz- oder E-Mail-Bewerbungen 2,50 Euro komplett ohne Belege angesetzt werden. Es ist sogar möglich, je nach Sachbearbeiter, noch mehr abzusetzen.

 

Tipp: Wenn die Bewerbungspauschalen genutzt werden, ist es ratsam, eine Kopie des Anschreibens sowie etwaige Rückmeldungen des Arbeitgebers (Einladung zum Vorstellungsgespräch, Absage) aufzubewahren.

 

 

Steuertipp #4: Alle Kosten im Blick behalten

Wer seine Steuererklärung optimieren will, sollte nicht nur an Fahrtkosten und den Laptop denken. Denn es gibt so viele weitere Arten von Kosten, die noch abgesetzt werden können.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. eine Reinigungskraft oder der auf der Nebenkostenabrechnung anteilig abgerechnete Hausmeister der Mietswohnung)
  • Handwerkerkosten (z. B. für die Reparatur einer defekten Elektroleitung in der Wohnung)
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Ausgaben für Fort- und Weiterbildungen (neben Kursgebühren auch Reisekosten und Verpflegung)
  • Umzugskosten (bei Umzügen für den Job)
  • Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
  • Reinigung der Berufsbekleidung (sogar, wenn du selbst wäschst!)

 

Wie kann man Steuern sparen? So wird die Steuererklärung optimiert

Die folgenden Tipps für die Optimierung der Steuererklärung helfen, schon in jungen Jahren jede Menge Steuern zu sparen:

 

  • Rückwirkende Steuererklärung. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine Steuererklärung für bis zu vier Jahre rückwirkend abzugeben. Im Jahr 2023 können also die Erklärungen für die Jahre 2019 bis 2022 eingereicht werden. Wenn man einen Verlustvortrag geltend machen kann, geht das sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend.
  • Längere Wege: Grundsätzlich müssen bei Fahrten zur Arbeit oder zur Uni immer die kürzesten Wegstrecken angeben werden. Aber: Wenn ein längerer Weg offensichtlich schneller zurückgelegt werden kann, darf auch die längere Strecke angegeben werden.
  • Ausgabenplanung: Wenn man aufgrund größerer Ausgaben weiß, dass man in einem Jahr knapp an der Grenze der Werbungskostenpauschale vorbeischrammt, können zukünftige Ausgaben vorgezogen werden (z. B. die längst fällige Anschaffung eines Notebooks). Ebenso können auch Ausgaben auf später verschoben werden.
  • Zinsen: Wer seine Steuererklärung später abgibt, wird sogar vom Staat dafür belohnt. Wie das geht? Ab dem 16. Monat, nachdem das jeweilige Steuerjahr geendet hat, gibt es 6 Prozent Zinsen (pro Jahr) auf die Steuerrückzahlung. Aber Vorsicht: Das gilt umgekehrt natürlich auch für Nachzahlungen.
  • Steuerfrei Geld verdienen: Wer im Ehrenamt oder als Sporttrainer arbeitet kann die Übungsleiterpauschale nutzen (maximal 2.400 Euro) und/oder die Ehrenamtspauschale (maximal 720 Euro), um steuerfrei Geld zu verdienen.
  • Kirchensteuer: Mit einem Kirchenaustritt kann man die komplette Kirchensteuer einsparen. Je nach Bundesland sind das 8 oder 9 Prozent vom Lohnsteuerbetrag – Monat für Monat. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro macht das im Monat schon 30,65 Euro aus, also pro Jahr 367,80 Euro.

 

Was kann man ohne Belege von der Steuer absetzen?

Um die Steuererklärung zu optimieren, gibt es zahlreiche Pauschalen, die der Fiskus geschaffen hat. Diese Tricks können ohne Nachweis genutzt werden und erleichtern die Steuererklärung erheblich. Auch wenn Belege in manchen Fällen hilfreich sein können, sind diese Pauschalen eine gute Möglichkeit, um mehr aus der Steuererklärung herauszuholen.

 

Pauschale

Höhe

Pendlerpauschale

0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer bzw. 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer

Arbeitsmittel

110 Euro

Fachliteratur

80 Euro

Telefon/Internet

240 Euro

Umzug

886 Euro (wird jährlich angehoben)

Bewerbungskosten

8,50 Euro pro Bewerbung mit Mappe und 2,50 Euro für Kurz- oder Online-Bewerbungen

Kontoführungsgebühren

16 Euro

 

 

Tipp: Für länger dauernde Dienstreisen die Verpflegungspauschalen ansetzen. Für den An- und Abreisetag sowie Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden sind das 14 Euro, für ganze Tage sogar 28 Euro. Auch wenn man als Azubi eine weiter entfernte Berufsschule besucht und dort wochenweise übernachtet, kann für die ganze Woche die Verpflegungspauschalen von der Steuer abgesetzt werden.

 

Nicht alles ist erlaubt: Keine illegalen Steuertricks

Es gibt Möglichkeiten, die Steuererklärung zu optimieren, aber es ist wichtig, die Grenzen zur Steuerhinterziehung nicht zu überschreiten. Selbst vermeintlich kleine "Notlügen" können schnell illegal und teuer werden.

  • Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben einzureichen, die bereits von einer anderen Stelle erstattet wurden.
  • Auch das Verschweigen von Einkommen oder das Setzen von privaten Reisen als Geschäftsreisen ist nicht zulässig.
  • Ein privates Darlehen, auf dessen erhaltene Zinsen keine Abgeltungssteuer gezahlt wird.
  • Privat gekaufte Notebooks oder Schulhefte für das Kind die dem Finanzamt als berufliche Ausgaben angegeben werden.
  • Arbeitszimmer absetzen, das es in Wirklichkeit gar nicht gibt.

Seit einigen Jahren müssen die Belege nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden, aber die Finanzbeamten können diese jederzeit anfordern. Bei einer Prüfung fallen solche illegalen Steuertricks daher sehr schnell auf.

 

Alle Potenziale mit Hilfe einer Steuersoftware nutzen!

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Steuererklärung zu optimieren und Steuern zu sparen. Insbesondere Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger sind sich oft gar nicht bewusst, welche Ausgaben sie von der Steuer absetzen können. Das sind einige!

Unsere Steuersoftware, die SteuerSparerklärung, führt mithilfe eines einfachen Leitfadens in Form eines verständlichen Fragenkatalogs durch die Steuererklärung und hilft dabei, schnell und einfach Steuern zu sparen und mehr aus dem Gehalt herauszuholen.

 

 

Häufige Fragen und Antworten zum Optimieren der Steuer

Wie kann man Steuern sparen?

Beim Steuern sparen helfen folgende Tipps zur Steueroptimierung, insb. jungen Menschen:

  • Rückwirkende Steuererklärung für bis zu vier Jahre abgeben
  • Längere Strecken bei Fahrten zur Arbeit oder Uni angegeben, wenn sie schneller als der direkte Weg sind
  • Ausgabenplanung, um Werbungskostenpauschale zu überschreiten
  • 6% Zinsen auf Steuerrückzahlung nach 16 Monaten nutzen
  • Steuerfrei Geld verdienen mit Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale
  • Kirchenaustritt kann komplette Kirchensteuer einsparen (8-9% vom Lohnsteuerbetrag)

Was kann man ohne Belege von der Steuer absetzen?

Um die Steuererklärung zu optimieren, gibt es zahlreiche Pauschalen, die der Fiskus geschaffen hat. Diese "Steuertricks" können ohne Nachweis genutzt werden und erleichtern die Steuererklärung erheblich. Auch wenn Belege in manchen Fällen hilfreich sein können, sind diese Pauschalen eine gute Möglichkeit, um mehr aus der Steuererklärung herauszuholen.