Kleinunternehmer
Unternehmern mit geringen Einnahmen soll kein übermäßiger bürokratischer Aufwand entstehen. Deshalb hat der Gesetzgeber unter anderem die Kleinunternehmer-Regelung ins Leben gerufen. Der Kleinunternehmer-Status ist an die Höhe des Umsatzes gekoppelt:- Vorjahresumsatz von höchstens 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) und
- geschätzter Umsatz im laufenden Jahr maximal 50.000 Euro.
Der Verzicht auf den Kleinunternehmer-Status ist möglich. Die Entscheidung für oder gegen den Kleinunternehmer-Status sollte aber nicht überstürzt getroffen werden. Die Vor- und Nachteile sind gegeneinander abzuwägen:
- Für die Kleinunternehmer-Regelung spricht insbesondere der Wettbewerbsvorteil bei Verkäufen an Privatpersonen und Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dazu kommt der geringere bürokratische Aufwand.
- Von Nachteil ist der Kleinunternehmer-Status vor allem dann, wenn hohe, mit Umsatzsteuer belastete Ausgaben anfallen und größere betriebliche Investitionen getätigt werden.
Wann kann die Kleinunternehmer-Regelung die schlechtere Wahl sein?
Wenn Sie Ihre Umsätze vorwiegend mit Unternehmern machen, ist die Regelbesteuerung mit Ausweis von Umsatzsteuer in der Rechnung und damit verbundenem Vorsteuerabzug oft günstiger.
Wichtig: Verzichten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung, bleiben Sie mindestens fünf Jahre an Ihre Entscheidung gebunden. Die fünfjährige Bindungsfrist sollten Sie unbedingt berücksichtigen, wenn Sie freiwillig vom Kleinunternehmer-Status zur Regelbesteuerung wechseln.