Selbstständige: Fahrtenbuch statt 1%-Methode? 2024 wechseln und sparen!
Das Steuertipps-Fahrtenbuch ist super-sicher und entspricht den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums.

Selbstständige: Fahrtenbuch statt 1%-Methode? 2024 wechseln und sparen!

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Ist Ihnen der Privatanteil nach der 1%-Methode zu hoch? Müssen Sie für mehrere Betriebs-Pkw einen pauschalen Privatanteil versteuern? Dann sollten Sie ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch führen.

Die private Nutzung eines Firmenwagens muss versteuert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Eine pauschale Versteuerung nach der sogenannten 1%-Methode: Dabei wird monatlich 1% des Listenpreises (plus Kosten für Sonderausstattung und Umsatzsteuer) als fiktive Betriebseinnahme in der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) berücksichtigt. Das ist nicht aufwendig, aber in einigen Fällen finanziell nachteilig.

  • Mithilfe eines Fahrtenbuchs: Dabei wird die private Nutzung nicht pauschal, sondern mit den auf die Privatfahrten tatsächlich entfallenden Kosten angesetzt. Das erfordert ein bisschen Arbeit, kann sich aber auszahlen.

Mit dem Steuertipps-Fahrtenbuch weisen Sie Ihre geschäftlichen bzw. dienstlichen und Ihre privaten Fahrten für Ihr Fahrzeug nach. Es enthält Felder für alle geforderten Daten und Angaben. Super-sicher entsprechend den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums.

Firmenwagen: Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Der Aufwand für ein Fahrtenbuch zahlt sich finanziell in folgenden Fällen aus:

  • Das Auto wird nur in geringem Umfang zu Privatfahrten genutzt.

  • Der Listenpreis des Wagens ist sehr hoch.

  • Das Kfz ist schon älter und bereits abgeschrieben.

  • Der Pkw ist gebraucht gekauft worden.

  • Die Fahrleistung und die laufenden Kosten sind niedrig.

  • Bei Anwendung der 1 %-Methode wäre kein einziger Euro als Betriebsausgabe abziehbar, da der Privatanteil so hoch ist wie die gesamten Kfz-Kosten.

  • Im Betriebsvermögen befinden sich mehrere Pkw, und ohne Fahrtenbuch müsste für jedes Fahrzeug ein Privatanteil nach der 1 %-Methode versteuert werden.

  • Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb spielen keine oder nur eine geringe Rolle (wenige Fahrten und/oder geringe Entfernung; Wohnung und Büro im selben Haus).

An ein Fahrtenbuch stellt die Finanzverwaltung einige formale Anforderungen, auf deren Einhaltung sie auch besteht. So muss das Fahrtenbuch ganzjährig lückenlos, zeitnah und in geschlossener Form erstellt werden.

Fahrtenbuch: Jahreswechsel nutzen!

Auf ein Fahrtenbuch umsteigen können Sie immer nur zu Beginn eines Jahres oder beim Kauf eines neuen Fahrzeugs. Während des Jahres darf bei demselben Wagen die Methode nicht gewechselt werden.

Kostenlose Checkliste: Wann ist ein Fahrtenbuch günstiger als die 1%-Methode?

 

Übrigens: Sollte sich später herausstellen, dass der Privatanteil nach der 1%-Methode niedriger wäre, dürfen Sie sich trotz Fahrtenbuch nachträglich bei Ihrer Steuererklärung für die 1%-Regelung entscheiden!

Fahrtenbuch: Diese Angaben muss es enthalten

Ein Fahrtenbuch muss folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und zum Ende jeder einzelnen betrieblichen und beruflich veranlassten Fahrt,

  • Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute,

  • Reisezweck und

  • aufgesuchte Geschäftspartner.

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Fahrtenbuch mit Excel führen?

Fahrtenbücher müssen zeitnah geführt werden und dürfen nicht im Nachhinein ohne größeren Aufwand veränderbar sein.

Ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch wird nicht akzeptiert, da nachträgliche Änderungen nicht ausgeschlossen sind!

 

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(MB)

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