[] … Auch bei einer Steuererklärung, die per ELSTER verschickt wurde, wird der Steuerbescheid grundsätzlich per Post zugeschickt – es sei denn, der Steuerpflichtige hat einer elektronischen Zustellung oder einer Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf ausdrücklich zugestimmt. Als Postaufgabedatum gilt das Datum des Steuerbescheids. Denn am Tag, an dem der Steuerbescheid erstellt wird, wird er normalerweise auch verschickt. …