Sachkonten
Besteht eine Verpflichtung zur Buchführung (Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich), muss bei Beginn eines Handelsgewerbes und jährlich zum Ende des Wirtschaftsjahres eine Bilanz aufgestellt werden. Die einzelnen Bilanzpositionen werden danach in Konten zergliedert und damit quasi im Jahresverlauf durch die Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle fortgeschrieben.
Ein Konto besteht aus einer Soll-Seite und aus einer Haben-Seite. Hierbei korrespondieren die Soll-Seite mit der Aktiv-Seite der Bilanz und die Haben-Seite mit der Passiv-Seite der Bilanz. Konten werden in Sachkonten und in Personenkonten untergliedert.
Sachkonten
Zu den Sachkonten gehören Bestandskonten, Erfolgskonten und gemischte Konten. Auf den aktiven Bestandskonten werden die Besitzpositionen, auf den passiven Bestandskonten die Schulden und das Eigenkapital ausgewiesen.
Zu den Erfolgskonten gehören die Aufwands- und die Ertragskonten. Hier kommt es zur Verbuchung einer Änderung des Betriebsvermögens.
Personenkonten
Auf Personenkonten werden alle Geschäftsvorfälle verbucht, die nicht sofort beglichen und somit mit einem Zahlungsziel eingegangen werden. Diese Konten gewährleisten die Überwachung der Zahlungsströme. Personenkonten werden für Kunden, aber auch für Lieferanten des Unternehmens geführt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§§ 242 ff. HGB
Der Begriff »Sachkonten« wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit »Personenkonten« verwendet.
Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über das Fahrtenbuch ermitteln
Nutzt ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich, so muss er die private Nutzung nach der 1 %-Methode versteuern. Dieses pauschale Verfahren kann jedoch zu weit überhöhten Privatanteilen führen. Solch ungerechten Ergebnissen entgehen Sie nur, indem Sie ein Fahrtenbuch führen, das vom Finanzamt als ordnungsgemäß eingestuft wird. Dann wird die private Nutzung nicht pauschal, sondern mit den auf die Privatfahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Kosten angesetzt.