Betriebsübersicht
Die Betriebsübersicht ist eine zusammenfassende Übersicht über die Entwicklung der Beträge der doppelten Buchführung.
Diese Übersicht wird während der Erstellung des Jahresabschlusses aufgestellt. Sie vermittelt einen Überblick über den Verlauf des gesamten Geschäftsjahres. Mit ihr wird die Entwicklung der Sachkonten (Bestandskonten, Erfolgskonten, gemischte Konten) im Jahresverlauf (von der Anfangsbilanz bis zur Schlussbilanz) dargestellt.
Die Betriebsübersicht ist nicht auf einen Zeitpunkt, sondern auf einen Zeitraum bezogen. Damit gewährt sie einen Überblick über den Betriebsablauf im Geschäftsjahr. Sie dient der Kontrolle und der Ermittlung des Jahresabschlusses.
Nach amtlichen Muster ist die Betriebsübersicht wie folgt in einzelne Spalten zu gliedern:
1. Spalte: Eröffnungsbilanz (Bestandskonten zu Beginn des Wirtschaftjahres),
2. Spalte: Umsatzbilanz (Summe der Zugänge und Abgänge auf allen Sachkonten),
3. Spalte: Summenbilanz (Summe aus Eröffnungsbilanz und der gesamten Zugänge und Abgänge auf den einzelnen Sachkonten,
4. Spalte: Saldenbilanz (Salden auf den einzelnen Sachkonten nach der Summenbilanz),
5. Spalte: Hauptabschlussbilanz (Salden der Bestandskonten korrigiert um Abschlussbuchungen),
6. Spalte: Gewinn- und Verlustrechnung (Salden aller Erfolgskonten),
7. Spalte: Abschluss (Salden der Hauptabschlussbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung müssen übereinstimmen).
Der Begriff »Betriebsübersicht« wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit »Abschlusstabelle« verwendet.
Leasing-Fahrzeuge: Steuerliche Vorteile kennen und nutzen
Immer mehr Geschäftswagen werden nicht gekauft, sondern geleast. Wenn Sie sich mit den steuerlichen Vorschriften für Leasing-Fahrzeuge auskennen, haben Sie sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem mit der zu Beginn des Vertrags üblichen Sonderzahlung in Höhe von mehreren Tausend Euro können Sie hervorragend Ihren Gewinn beeinflussen. Denn bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die Sonderzahlung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar. Allerdings wird die Sonderzahlung bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten zeitanteilig auf die Nutzungsdauer des Leasing-Vertrags verteilt, wodurch die Kostendeckelung kaum noch zum Zuge kommt.