Passivierung
Mit einer Passivierung werden Vermögenswerte in die Passivseite der Bilanz aufgenommen. Zu den Passivposten der Bilanz gehören das Eigen- und das Fremdkapital sowie die passive Rechnungsabgrenzung.

Der Arbeitgeberassistent
In diesem Buch finden Sie Vertragsmuster, Formulierungshilfen und Musterbriefe, die Ihnen als Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Betrieb helfen sollen, Verträge richtig zu formulieren, Ihre Rechte und Ansprüche Beschäftigten gegenüber geltend zu machen und so eine für Sie günstige Rechtslage zu schaffen.