Wirtschaftsgut
Wirtschaftsgüter sind:
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Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb,
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deren Erlangung zu Kosten führen,
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die einer besonderen Bewertung zugänglich sind,
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die in der Regel einer Nutzung von mehreren Wirtschaftsjahren unterliegen und
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zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können.
Verlustbringende Wirtschaftsgüter (z.B. verlustbringende Wertpapiere) dürfen nicht aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegt werden, wenn mit der Einbringung das Ziel verfolgt wird, dem Betrieb keinen Nutzen, sondern einen Verlust zuzuführen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 4.2 Abs. 1 EStR

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.