Wirtschaftsgut
Wirtschaftsgüter sind:
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Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb,
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deren Erlangung zu Kosten führen,
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die einer besonderen Bewertung zugänglich sind,
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die in der Regel einer Nutzung von mehreren Wirtschaftsjahren unterliegen und
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zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können.
Verlustbringende Wirtschaftsgüter (z.B. verlustbringende Wertpapiere) dürfen nicht aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegt werden, wenn mit der Einbringung das Ziel verfolgt wird, dem Betrieb keinen Nutzen, sondern einen Verlust zuzuführen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 4.2 Abs. 1 EStR
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).