Wirtschaftsgut
Wirtschaftsgüter sind:
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Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb,
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deren Erlangung zu Kosten führen,
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die einer besonderen Bewertung zugänglich sind,
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die in der Regel einer Nutzung von mehreren Wirtschaftsjahren unterliegen und
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zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können.
Verlustbringende Wirtschaftsgüter (z.B. verlustbringende Wertpapiere) dürfen nicht aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegt werden, wenn mit der Einbringung das Ziel verfolgt wird, dem Betrieb keinen Nutzen, sondern einen Verlust zuzuführen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 4.2 Abs. 1 EStR
Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen
Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.