Arbeitgeberpflichten
Die wichtigste Arbeitgeberpflicht ist die Lohnzahlungspflicht: Arbeitgeber müssen Löhne und Gehälter pünktlich so ausbezahlen, wie sie es mit den Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag vereinbart haben.
Dazu gehören auch
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die Beachtung des Mindestlohngesetzes,
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die Ausstellung einer monatlichen Lohnabrechnung,
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Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit.
Zur Lohnzahlungspflicht gehört außerdem, dass vom Arbeitgeber Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge (also die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) und ggf. Kirchensteuern ordnungsgemäß berechnet und abgeführt werden.
Was sind die Nebenpflichten eines Arbeitgebers?
Neben der Pflicht, Lohn und Gehalt vereinbarungsgemäß zu zahlen, haben Arbeitgeber zahlreiche weitere Verpflichtungen gegenüber ihren Arbeitnehmern, zum Beispiel:
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Beschäftigungspflicht: Das bedeutet, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung.
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Arbeitszeiten: Die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Wenn Sie flexible Arbeitszeiten mit Ihren Mitarbeitern vereinbart haben, müssen Sie die konkreten Dienstzeiten rechtzeitig vereinbaren.
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Betriebsrat: Als Arbeitgeber müssen Sie die Gründung eines Betriebsrates zulassen.
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Urlaub: Urlaubsanträge dürfen Sie nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
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Wiedereingliederung: War ein Mitarbeiter längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt, müssen Sie ihm ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement anbieten.
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Arbeitszeugnis: Scheiden Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, müssen Sie Ihnen ein korrektes Arbeitszeugnis ausstellen.
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Datenschutz: Die Daten Ihrer Arbeitnehmer dürfen Sie nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ermittelt bzw. erhoben wurden.
Ratgeber für Arbeitgeber
→ Formularhandbuch Der Arbeitgeberassistent: Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe, u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
→ Ratgeber Praxiswissen Arbeitgeber - rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).