Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis spielt bei jeder Bewerbung eine wesentliche Rolle. Einerseits muss es wahr sein. Andererseits darf es das weitere Fortkommen des Mitarbeiters nicht ungerechtfertigt erschweren.

 

Inhalt

 

    

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Der Arbeitgeberassistent: Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

 

Vertragsmuster, Formulierungshilfen und Musterbriefe, die Ihnen als Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Betrieb helfen,

  • Verträge richtig zu formulieren,

  • Ihre Rechte und Ansprüche Beschäftigten gegenüber geltend zu machen und so

  • eine für Sie günstige Rechtslage zu schaffen.

 

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Arbeitszeugnis: Anforderungen an die Form

Ein Zeugnis muss allen voran der vorgeschriebenen äußeren Form entsprechen. Das Zeugnis muss maschinenschriftlich erstellt werden. Es muss auf dem für die Geschäftskorrespondenz üblichen Geschäftspapier erstellt werden. Eine saubere Kopie mit Originalunterschrift des Arbeitgebers oder seines Vertreters reicht aus. Ein Arbeitszeugnis darf nicht in elektronischer Form erteilt werden (§ 109 Abs. 3 GewO).

Das Bundesarbeitsgericht hat für die Form diese Kriterien festgelegt:

  • Papier von guter Qualität,

  • sauber und ordentlich geschrieben,

  • keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder Ähnliches,

  • ordnungsgemäßer Briefkopf, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind,

  • Unterschrift und Firmenstempel,

  • einheitliche Maschinenschrift.

Inhalt und Aufbau eines Arbeitszeugnisses

Der Aufbau eines Arbeitszeugnisses ist nicht gesetzlich geregelt. In der Praxis wird üblicherweise dieses Schema verwendet:

  • Einleitung: Ausstellungsdatum (eventuell auch zum Schluss), Überschrift, Name, Einstellungsdatum, Unternehmensname, Unternehmensbeschreibung, Einsatzort, berufliche Positionen innerhalb des Unternehmens

  • Tätigkeitsbeschreibung: Tätigkeitsbeschreibungen, Kompetenzen und Vollmachten, Mitarbeiterführung

  • Leistungsbeurteilung: Arbeitsbefähigung, fachliche Qualifikationen und Praxiswirksamkeit dieses Wissens, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Erfolg, Führungsleistung, Leistungszusammenfassung

  • Verhaltensbeurteilung: Sozialkompetenzen, Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen, Verhalten gegenüber Externen

  • Schluss: Beendigungsformel, Dankesformel und Bedauernsformel, Zukunfts- und Erfolgswünsche, Unterschrift von einer zur Zeugnisausstellung befugten Person

Was darf nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?

Diese Themen sind in einem Arbeitszeugnis tabu:

  • Gehalt,

  • Kündigungsgründe,

  • Vorstrafen,

  • Abmahnungen,

  • Krankheiten,

  • Fehlzeiten,

  • Leistungsabfall,

  • Alkoholabhängigkeit,

  • Behinderungen,

  • Betriebsratstätigkeit,

  • Gewerkschaftsengagement,

  • Parteizugehörigkeit,

  • religiöses Engagement,

  • Nebentätigkeiten,

  • Ehrenämter,

  • Urlaubs- und Fortbildungszeiten.

Arbeitszeugnis: Das ist die Note

Für Arbeitszeugnisse gibt es gängige Formulierungen, welche die Leistungen im Unternehmen bewerten. Dabei gilt ein System, dass an das Schulnotensystem erinnert.

  • Sehr gut: seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden, erledigte seine Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit, erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

  • Gut: wir waren mit seinen Leistungen immer sehr zufrieden, er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen, arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft

  • Befriedigend: er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen, war verantwortungsbewusst, führte zugeteilte Arbeiten systematisch aus, Arbeitsqualität war überdurchschnittlich

  • Ausreichend: er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt, er hat unseren Erwartungen entsprochen, zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Aufgaben

  • Mangelhaft: er hat die ihm übertragenen Arbeiten mit Fleiß und Interesse durchgeführt, er hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen, war in der Regel erfolgreich

Geheimcodes im Arbeitszeugnis

Geheime Codes und versteckte Hinweise haben in Arbeitszeugnissen nichts zu suchen. Trotzdem gibt es sie!

Problematisch werden sie, wenn sie zunächst unentdeckt bleiben. Prüfen Sie deshalb genau, ob ein Zeugnis sauber ist. Geht es um Ihr eigenes Zeugnis, dann haben Sie bei der Verwendung solcher Formulierungen einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Entfernung aus dem Arbeitszeugnis.

Wenn Sie im Zeugnis eines Bewerbers einen Geheimcode finden, kann es sich bei einem interessanten Kandidaten lohnen, beim Aussteller des Zeugnisses nachzuhaken. Vielleicht liegt nur ein Versehen vor.

Geheimcode-Formulierungen in Arbeitszeugnissen und ihre Übersetzung (Beispiele)

Für die Belange der Belegschaft bewies er immer Einfühlungsvermögen.

=

Er suchte sexuelle Kontakte im Kollegenkreis.

Er war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

=

Ein unangenehmer Mitarbeiter, dem es an Kooperationsbereitschaft mangelt.

Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.

=

Ein Mitläufer und Ja-Sager, der sich gut verkaufen kann.

Er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen.

=

Überspielt mit Arroganz sein mangelndes Fachwissen.

Er zeigte stets Engagement für Arbeitnehmerinteressen außerhalb der Firma.

=

Er hat an Streiks teilgenommen.

Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.

=

Er hat Alkoholprobleme.

Er trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein.

=

Er war Mitglied des Betriebsrats.

Seine umfangreiche Bildung machte ihn zu einem gesuchten Gesprächspartner.

=

Er führte lange Privatgespräche.

Ratgeber für Arbeitgeber

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Ratgeber Praxiswissen Arbeitgeber - rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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