Fürsorgepflicht
Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört eine große Zahl einzelner Verpflichtungen:
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Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, also beispielsweise die täglich maximal zulässige Arbeitszeit, zeitlicher Abstand zwischen zwei Schichten.
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Gesundheitsfürsorge: Ist ein Mitarbeiter erkennbar krank, müssen Sie als Arbeitgeber ihn davon überzeugen, dass er zum Arzt geht und sich arbeitsunfähig schreiben lässt (AU-Bescheinigung).
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Schutz von Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
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Schutz von Persönlichkeitsrechten: Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter weder Mobbing noch Diskriminierung ausgesetzt werden. Wenn Sie erfahren, dass die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter verletzt werden, müssen Sie dagegen vorgehen.
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Pflicht zur Gleichbehandlung und zum Schutz vor sexueller Belästigung.
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