Altersvorsorge / Kinderzulage
Beim Aufbau der privaten Altersvorsorge werden insbesondere Familien mit Kindern gefördert, da diese Familien für jedes Kind eine gesonderte staatliche Zulage erhalten. Die Zulage wird einmal im Jahr gezahlt und beträgt 185,– € seit dem Jahr 2008. Für ein nach dem 31.12.2007 geborenes Kind erhöht sich die Kinderzulage auf 300,– €.
2006 und 2007 |
138,– € |
ab 2008 |
185,– € |
ab 2008 für ab 01.01.2008 geborene Kinder |
300,– € |
Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dabei kommt es darauf an, dass auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wird. Die Zulage steht dem Elternteil zu, der das Kindergeld erhält. Somit ist eine doppelte Berücksichtigung nicht möglich.
Im Normalfall bezieht das Kindergeld und folglich auch die Kinderzulage die Mutter. Nur auf Antrag beider Elternteile kann der Vater zum Bezugsberechtigten erklärt werden. Wurde das Kindergeld zurückgefordert, da kein Anspruch auf Auszahlung bestand, so wird auch keine Kinderzulage gewährt.
Fall nur ein Elternteil einen privaten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat, dann sollte dieser zum Kindergeldberechtigten erklärt werden. Denn nur dann erhält dieser die Kinderzulage.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§§ 79 ff. EStG
§ 10a EStG
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Zuhause wohnen bleiben
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