Altersvorsorge / Kinderzulage

Elternteile mit einem Riester-Vertrag erhalten für jedes Kind eine Kinderzulage. Die jährliche Zulage beträgt 300 Euro beziehungsweise 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden.

Was ist die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Die Kinderzulage bei der Riester-Rente ist eine staatliche Zulage für Eltern. Durch die Zulage sollen niedrigere Rentenansprüche ausgeglichen werden, die Eltern haben, wenn sie wegen der Kinder in Teilzeit oder gar nicht arbeiten.

Wie funktioniert die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Um die Grundzulage von 175 Euro pro Beitragsjahr zu erhalten, müssen Riester-Sparer jedes Jahr den Mindestbeitrag von vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen. Die Kinderzulage senkt diesen Eigenanteil der Sparer, da sie neben der Grundzulage von dem Mindesteigenbeitrag abgezogen wird.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Kinderzulage sind ein Riester-Vertrag und ein Antrag auf die Kinderzulage.

Betrag

Für Jugendliche, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage bei Riester 185 Euro im Jahr. Ab dem Geburtsjahr 2008 beträgt die Kinderzulage 300 Euro jährlich.

Beantragung

Der Anbieter der Riester-Rente schickt den Sparern jedes Jahr einen Antrag auf die Kinderzulage zu. Wenn bei verheirateten Eltern beide Elternteile einen Riester-Vertrag haben, steht die Kinderzulage demjenigen Elternteil zu, der das Kindergeld erhält. Im Zulagenantrag kann eine andere Regelung angegeben werden.

Bei unverheirateten Paaren steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, an den die Familienkasse das Kindergeld überweist. Mit einem Dauerzulagenantrag müssen die Sparer den Antrag nur einmal ausfüllen. Der Riester-Anbieter beantragt die Zulage anschließend jedes Jahr automatisch.

Wie lange zahlt der Staat die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Der Staat zahlt die Kinderzulage längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Wenn das Kind mit Ausbildung oder Studium früher fertig ist, endet die Kinderzulage eher. Bei Kindern mit Behinderung können andere Fristen gelten.

Wie hoch ist die Kinderzulage bei Riester?

Die Kinderzulage bei Riester beträgt 185 € bei Kindern mit Geburtsjahr vor 2008. Für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, beträgt die Zulage 300 € im Jahr.

Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Bei nicht verheirateten Eltern ist es das Elternteil, welches das Kindergeld bekommt. Der förderberechtigte Elternteil muss im Riester-Antrag die Kindergeldnummer und den Namen der Familienkasse angeben.

Wie können Sparer die Kinderzulage beantragen?

Der berechtigte Elternteil kann die Kinderzulage jedes Jahr selbst beantragen. Einfacher geht es mit dem Dauerzulagenantrag. Den müssen die Sparer nur einmal ausfüllen und der Riester-Anbieter beantragt die Kinderzulage automatisch.

Bekommen beide Elternteile die Kinderzulage?

Nein, nur ein Elternteil bekommt die Kinderzulage. Das gilt auch dann, wenn sowohl Vater als auch Mutter einen eigenen Riester-Vertrag haben.

Wird die Kinderzulage bei der Riester-Rente nach der Scheidung weitergezahlt?

Die Kinderzulage wird nach einer Scheidung an den Elternteil gezahlt, der das Kindergeld erhält. Gegebenenfalls müssen Vater oder Mutter einen neuen Kindergeldantrag stellen. Sonst kann die Riester Kinderzulage rückwirkend zurückgefordert werden.

Erhalten unverheiratete Paare auch die Kinderzulage?

Ja, auch unverheiratete Paare erhalten die Kinderzulage. Hier ist derjenige zulageberechtigt, der das Kindergeld erhält.

Was passiert mit der Kinderzulage in der Elternzeit?

Im ersten Jahr nach der Geburt müssen Vater oder Mutter wie bisher den Mindestbeitrag von vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen, um die volle Grundzulage zu erhalten. Neben der Grundzulage wird zusätzlich die neue Kinderzulage von dem Mindestbeitrag abgezogen. Danach entspricht der Eigenbeitrag dem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr beziehungsweise 5 Euro im Monat.

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