Corona-Bonus: Zahlung nur noch bis 31.3.2022 möglich!
Bis Ende März 2022 können Beschäftigte in allen Branchen einen steuerfreien Corona-Bonus erhalten.

Corona-Bonus: Zahlung nur noch bis 31.3.2022 möglich!

 - 

Arbeitgeber aller Branchen können ihren Beschäftigten noch bis zum 31.3.2022 Beihilfen oder Unterstützungen (»Corona-Bonus«) bis zu einer Höhe von insgesamt 1.500 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei auszahlen.

Der Corona-Bonus unterliegt zudem nicht dem Progressionsvorbehalt und wirkt sich daher auch nicht auf die Höhe der Steuer aus.

Lesen Sie auch

→ Für Arbeitgeber - GRATIS ebook: Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige

→ Kostenlose Hilfe bei der Steuererklärung 2021: Corona-bedingte Steueränderungen zur Steuererklärung 2021

Corona-Bonus für besonders betroffene Arbeitnehmer – also alle!

Die offizielle Formulierung lautet, dass Arbeitgeber ihren in der Coronakrise besonders geforderten Beschäftigten einen Corona-Bonus auszahlen können.

Gleichzeitig ist aber auch allen klar: Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise kann allgemein unterstellt werden, dass ein die Beihilfe und Unterstützung rechtfertigender Anlass bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorliegt. Das schrieb das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schon am 9.4.2020 in einem sog. «koordinierten Ländererlass«.

Den steuerfreien und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus können also alle Arbeitnehmer erhalten, auch Minijobber!

Der Bonus kann als Barzuschuss oder als Sachbezug gewährt werden. Voraussetzung ist nur, dass er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird, also keine Gehaltsumwandlung erfolgt.

Corona-Bonus 2022: Höhe und Berechnung

Der Corona-Bonus darf bis zu 1.500 Euro betragen. Diese Summe gilt allerdings nicht jedes Jahr, sondern insgesamt seit der Einführung des Corona-Bonus im Jahr 2020.

Das bedeutet: Arbeitgeber, die beispielsweise 2020 bereits 500 Euro und 2021 weitere 800 Euro Corona-Bonus an ihre Arbeitnehmer ausgezahlt haben, dürfen im Jahr 2022 nur noch maximal 200 Euro Corona-Bonus zahlen (500+800+200=1.500).

Corona-Bonus und Corona-Pflegebonus 2022

Vom Corona-Bonus für alle Arbeitnehmer, der bis zum 31.3.2022 ausbezahlt werden kann, muss der Corona-Pflegebonus unterschieden werden – dabei handelt es sich um eine komplett andere Sonderzahlung.

2022 soll es einen Corona-Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeeinrichtungen geben. Bis zu 3.000 Euro pro Person sind bisher im Gespräch.

Entschieden ist hier allerdings noch nichts: Der Pflegebonus 2022 wird bisher nur im Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes thematisiert, das noch nicht verabschiedet ist. Den Referentenentwurf vom 2.2.2022 hat das Bundeskabinett am 16.2.2022 weitgehend unverändert beschlossen, jetzt geht das Gesetzgebungsverfahren weiter seinen Gang. Voraussichtlich im Mai oder Juni 2022 wissen wir dann mehr!

Für Beschäftigte in der Altenpflege hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein Eckpunktepapier für eine steuer- und sozialabgabenfreie Bonuszahlung vorgelegt.

Anspruch darauf sollen generell alle Beschäftigten in Altenpflege-Einrichtungen haben, die zwischen November 2020 und dem 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in einer Einrichtung tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind.

  • Vollzeitbeschäftigte in der »direkten Pflege und Betreuung« in der Altenpflege sollen bis zu 550 Euro erhalten.

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitgearbeitet haben, sollen bis zu 370 Euro erhalten.

  • Für Auszubildende ist ein Bonus von bis zu 330 Euro vorgesehen, für sonstige Arbeitnehmer bis zu 190 Euro und für Freiwilligendienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr bis zu 60 Euro.

Aber auch zu diesen Plänen fehlt noch eins: ein verabschiedetes Gesetz.

Lesen Sie auch

→ Für Arbeitgeber - GRATIS ebook: Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige

→ Kostenlose Hilfe bei der Steuererklärung 2021: Corona-bedingte Steueränderungen zur Steuererklärung 2021

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines »Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness« vorgelegt. Darin enthalten sind einige interessante Änderungen für Unternehmer, mehr

  • [] Seit einiger Zeit verbreitet sich ein Gerücht in sozialen Medien wie Tiktok und Youtube: Die Steuerklassen III und V sollen zum 1.7.2023 abgeschafft werden, alle Betroffenen bekommen dann Steuerklasse IV mit Faktor zugewiesen. Was ist dran an dem Gerücht mehr

  • [] Für alle aktiv Beschäftigten mit Steuerklasse I bis V gab es 2022 die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro – egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder geringfügige Beschäftigung. In der Regel erfolgte die Auszahlung mit dem September-Gehalt 2022. Sie mehr

  • [] 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerpflichtigen abgeschafft. Nur bei hohen Einkommen, auf Kapitaleinnahmen und Körperschaftsteuer fällt die Abgabe noch an. Der Bundesfinanzhof musste entscheiden, ob das korrekt ist – oder der Soli mehr

  • [] Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Inzwischen stehen die Werte für 2023 fest. mehr

Weitere News zum Thema