Zu versteuerndes Einkommen
Auf das zu versteuernde Einkommen kommt die tarifliche Einkommensteuer zur Anwendung. Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich wie folgt:
Summe der positiven Einkünfte aus jeder Einkunftsart |
+ Hinzurechnungsbetrag nach Auslandsinvestitionsgesetz |
./. ausländische Verluste bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 2a Abs. 3 S. 1 EStG) |
./. ausgleichsfähige negative Summen der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 S. 3–8 EStG) |
= Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG) |
./. Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) |
./. Abzug für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG) |
= Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) |
./. Verlustabzug für Verluste, die nach dem 31.12.1998 entstanden sind |
./. Sonderausgaben (§§ 10, 10b, 10c EStG) |
./. außergewöhnliche Belastungen (§ 33–33c EStG) |
./. Wohneigentumsförderung (§ 10e – 10i EStG, § 52 Abs. 21 EStG, § 7 FördG) |
./. Verlustabzug für Verluste 1998 und früher (§ 10d und § 2a Abs. 3 S. 2 EStG) |
./. ausländische Steuern vom Einkommen (§ 34c Abs. 2, 3u. 6 EStG) |
+ zuzurechnendes Einkommen gem. § 15 Abs. 1 EStG |
= Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG) |
./. Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs. 6 EStG) |
./. Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs. 7 EStG) |
./. Härteausgleich (§ 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV) |
= zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG) |
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 2 EStR
Steuererklärung für Anfänger
Für die allermeisten ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln, das am liebsten für immer verschlossen bleiben soll. Keiner möchte sie machen und überhaupt ist das ganze Drumherum sowieso einfach nur blöd und kompliziert. Mit diesem Ratgeber wollen wir die Vorurteile aus dem Weg räumen und dafür sorgen, dass du ohne Frust und mit ein bisschen Spaß an deine Steuererklärung gehen kannst.