Summe der Einkünfte
Der Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet sich aus der Summe der Einkünfte abzüglich des Altersentlastungsbetrags und dem Freibetrag für Land- und Forstwirte (vgl. nachfolgende Tabelle).
Summe der positiven Einkünfte aus jeder Einkunftsart |
|
+ |
Hinzurechnungsbetrag nach Auslandsinvestitionsgesetz |
./. |
ausländische Verluste bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 2a Abs. 3 S. 1 EStG) |
./. |
ausgleichsfähige negative Summen der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 S. 3–8 EStG) |
= |
Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG) |
./. |
Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) |
./. |
Abzug für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG) |
= |
Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) |
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 2 EStR

Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps
Als Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer Ihr täglicher Begleiter. Haben Sie sich nicht auch schon mal gewünscht am Monatsende etwas mehr Geld übrig zu haben? Gerade wenn Sie verheiratet sind, kann ein Steuerklassenwechsel Bares bringen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie beim Ändern der Steuerklasse zu beachten haben und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft Ihnen diese kleine Broschüre.