Werbungskosten / Arbeitnehmer
Folgende Aufwendungen gehören zu den typischen Werbungskosten eines Arbeitnehmers:
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Beiträge zu Berufsverbänden
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Dienstreisen
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doppelte Haushaltführung
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Fachkongresse
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Fahrten zur Arbeit
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Kontoführungskosten
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Studienreisen
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Versicherungen (berufliche Risiken)
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Zeitungen/Zeitschriften
Ein Lehrer kann die Kosten für Bücher und Zeitschriften als Werbungskosten absetzen, wenn er diese für die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung nutzt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.5.2010, VI R 53/09).
Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf beruflich veranlasst ist (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04).
Mobbing am Arbeitsplatz: Aufwendungen (Mitgliedsbeiträge, Fahrtkosten) für den Besuch einer Selbsthilfegruppe sind als Werbungskosten absetzbar (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.6.2006, 14 K 57/03).
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 20.5.2010, VI R 53/09
BFH 18.10.2007, VI R 42/04
Niedersächsisches FG 8.6.2006, 14 K 57/03
§ 9 EStG
R 9.1 ff. LStR
Firmenwagen: Steuerliche Vorteile ausschöpfen
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