Teilwertabschreibung
Eine Teilwertabschreibung ist bei allen Wirtschaftsgütern des Anlage- und Umlaufvermögens möglich. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Teilwert eines Wirtschaftsgutes niedriger ist als dessen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um die bisherigen Abschreibungen. Diese Differenz zwischen Buchwert (Anschaffungskosten/Herstellungskosten minus Abschreibungen) und Teilwert kann als Teilwertabschreibung abgeschrieben werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6 EStG

Datenschutz einfach umsetzen
Mit dem Thema Datenschutz müssen sich alle Unternehmen auseinandersetzen, denn an die Vorschriften der DSGVO haben sich alle zu halten, die von Kunden, Mitarbeitern oder Vertragspartnern personenbezogene Daten verarbeiten. Dieser Ratgeber wendet sich insbesondere an Selbstständige und kleinere Betriebe und gibt einen fundierten Überblick über die verschiedenen Pflichten DSGVO, um zukünftig Datenschutzkonform zu handeln.