Teilwertabschreibung
Eine Teilwertabschreibung ist bei allen Wirtschaftsgütern des Anlage- und Umlaufvermögens möglich. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Teilwert eines Wirtschaftsgutes niedriger ist als dessen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um die bisherigen Abschreibungen. Diese Differenz zwischen Buchwert (Anschaffungskosten/Herstellungskosten minus Abschreibungen) und Teilwert kann als Teilwertabschreibung abgeschrieben werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6 EStG
Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere Unternehmen!