Teilwert
Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Häufig entspricht der Teilwert dem Verkehrswert.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6 EStG
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2025)
Ihre Steuererklärung schnell und sicher im Browser erledigen – ohne ELSTER‑Zertifikat. Intuitive Bedienung, verständliche Fragen, Plausibilitätsprüfung, automatische Datenübernahme und intelligente Steuer‑KI sorgen für Ihre maximale Rückerstattung. Geeignet für Angestellte, Familien und Rentner.