Steuerfreie Umsätze
Werden von Unternehmen Umsätze getätigt, die nach § 4 Umsatzsteuergesetz steuerfrei sind, bleibt der Vorsteuerabzug für diese Umsätze unter bestimmten Voraussetzungen versagt. Zur Feststellung des Vorsteuerabzugs ist grundsätzlich zwischen Abzugsumsätzen und Ausschlussumsätzen zu unterscheiden. Für Abzugsumsätze kann ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Für Ausschlussumsätze bleibt der Vorsteuerabzug versagt.
Von allen in § 15 Abs. 3 UStG genannten Umsätzen kann die Vorsteuer abgezogen werden. Im Einzelnen gehören hierzu folgende Umsätze: Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, Reiseleistungen nach § 25 UStG (Reiseleistungen an Endverbraucher, Reiseleistungen an Unternehmen) und Finanz- sowie Versicherungsleistungen für Gegenstände, die in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden.
Hierzu gehören steuerfreie Umsätze, die nicht in § 15 Abs. 3 aufgezählt sind. Zudem werden vom Vorsteuerabzug Umsätze ausgeschlossen, die bei Ausführung im Inland steuerfrei wären, und unentgeltliche Leistungen, die steuerfrei wären, wenn für diese Leistungen ein Entgelt hätte gezahlt werden müssen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 15 UStG

Datenschutz einfach umsetzen
Mit dem Thema Datenschutz müssen sich alle Unternehmen auseinandersetzen, denn an die Vorschriften der DSGVO haben sich alle zu halten, die von Kunden, Mitarbeitern oder Vertragspartnern personenbezogene Daten verarbeiten. Dieser Ratgeber wendet sich insbesondere an Selbstständige und kleinere Betriebe und gibt einen fundierten Überblick über die verschiedenen Pflichten DSGVO, um zukünftig Datenschutzkonform zu handeln.