Steuerfreie Umsätze
Werden von Unternehmen Umsätze getätigt, die nach § 4 Umsatzsteuergesetz steuerfrei sind, bleibt der Vorsteuerabzug für diese Umsätze unter bestimmten Voraussetzungen versagt. Zur Feststellung des Vorsteuerabzugs ist grundsätzlich zwischen Abzugsumsätzen und Ausschlussumsätzen zu unterscheiden. Für Abzugsumsätze kann ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Für Ausschlussumsätze bleibt der Vorsteuerabzug versagt.
Von allen in § 15 Abs. 3 UStG genannten Umsätzen kann die Vorsteuer abgezogen werden. Im Einzelnen gehören hierzu folgende Umsätze: Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, Reiseleistungen nach § 25 UStG (Reiseleistungen an Endverbraucher, Reiseleistungen an Unternehmen) und Finanz- sowie Versicherungsleistungen für Gegenstände, die in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden.
Hierzu gehören steuerfreie Umsätze, die nicht in § 15 Abs. 3 aufgezählt sind. Zudem werden vom Vorsteuerabzug Umsätze ausgeschlossen, die bei Ausführung im Inland steuerfrei wären, und unentgeltliche Leistungen, die steuerfrei wären, wenn für diese Leistungen ein Entgelt hätte gezahlt werden müssen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 15 UStG
Rechnungen und Umsatzsteuer: Ausstellung, Pflichtangaben und Sonderformen
Wenn Sie als Selbstständiger eine Lieferung ausführen oder eine Dienstleistung erbringen, werden Sie in den meisten Fällen eine Rechnung ausstellen. Aber wann sind Sie als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet? Welche Dokumente gelten als Rechnung?