Riester-Rente / Eigenbeteiligung
Die staatliche Förderung (Zulage oder Sonderausgabenabzug) wird nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige auch selbst Beiträge zum Aufbau des Altersvorsorgevermögens zahlt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Eigenbeteiligung den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteigenbetrag erreichen muss. Wird der Mindestbeitrag nicht gezahlt, verringert sich der staatliche Zuschuss. Der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach dem im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommen. Hat der Zulagenberechtigte mehrere Tätigkeiten ausgeübt, ist das erzielte Bruttoeinkommen zu addieren.
Vom Bruttoeinkommen sind folgende Prozentsätze als Mindesteigenbeitrag zur privaten Altersvorsorge zu leisten:
Veranlagungszeiträume 2002 und 2003 |
1 % |
Veranlagungszeiträume 2004 und 2005 |
2 % |
Veranlagungszeiträume 2006 und 2008 |
3 % |
ab Veranlagungszeitraum 2008 |
4 % |
Zu beachten ist auch, dass die eigene Sparleistung einen bestimmten Sockelbetrag nicht unterschreiten darf, sonst wird die Zulage gekürzt. Der Sockelbetrag ist zu berücksichtigen, wenn die gewährte Zulage die Höhe des Mindesteigenbetrags erreicht oder übersteigt. Der Sockelbetrag richtet sich nach der Anzahl der Kinderzulagen.
Anzahl der Kinderzulagen |
Null |
Eins |
Zwei und mehr |
Veranlagungszeitraum 2002 bis 2004 |
45,– € |
38,– € |
30,– € |
ab Veranlagungszeitraum 2005 |
60,– € |
60,– € |
60,– € |
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Zuhause wohnen bleiben
Wer möchte nicht solange wie möglich in seinem Haus oder seiner eigenen Wohnung wohnen bleiben? Doch was kann man tun, wenn die Wohnung oder das Haus zu groß oder die Treppe unüberwindbar geworden ist? Welche Möglichkeiten bestehen bei Gebrechlichkeit, wenn man eine Behinderung hat oder krank ist? Mit diesem Ratgeber sind Sie gut gerüstet, wenn Sie entscheiden müssen, wie und wo Sie behinderten- oder altersgerecht wohnen möchten.