Riester-Rente / Zulage
Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge wird durch den Staat in Form einer Zulage oder in Form eines Sonderausgabenabzugs gefördert. Die Zulage wird auf den Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten überwiesen. Wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist, wird dieser gewährt und die Zulage angerechnet (§§ 79 ff. EStG).
Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen.
Grundzulage |
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2006 und 2007 |
114,– € |
138,– € |
ab 2008 |
154,– € |
185,– € |
ab 2008 für ab 01.01.2008 geborene Kinder |
– |
300,– € |
ab 2008 Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich |
200,– € |
– |
Die Grundzulage steht jedem Ehepartner zu. Die Kinderzulage steht grundsätzlich der Mutter zu und wird für jedes Kind gezahlt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Auf Antrag kann die Kinderzulage aber auch dem Vater zugesprochen werden.
Die Zulage zahlt der Staat nur dann im vollen Umfang, wenn ein Mindestbetrag in die private Altersvorsorge eingezahlt wird. Dieser Mindestbetrag besteht aus dem eigenen Sparanteil und aus der staatlichen Förderung. Ab dem Jahr 2008 beträgt er 4 %. Bei der Berechnung des Mindestbetrages wird vom Bruttolohn des Vorjahres ausgegangen.
Zu beachten ist auch, dass die eigene Sparleistung einen Sockelbetrag von 60,– € im Jahr nicht unterschreiten darf, sonst wird die Zulage gekürzt.
Der Begriff »Riester-Rente / Zulage« wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit »Altersvorsorge / Zulage« verwendet.
Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen
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