Planungskosten
Planungskosten für ein Gebäude gehören zu den Herstellungskosten. Sind einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für die Planung eines Gebäudes entstanden, das später nicht wie ursprünglich beabsichtigt errichtet wird, so kann er diese Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Diese Planungskosten gehören damit nicht zu den Aufwendungen für ein später errichtetes anderes Gebäude. Zu den Planungskosten gehören zum Beispiel
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das Architektenhonorar,
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das Honorar für den Statiker,
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Kosten für die Baugenehmigung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 6.4 EStR
Kauf von Gebrauchtimmobilien: Fallen erkennen und vermeiden
Viele Käufer kaufen eine gebrauchte Immobilie bereits nach der ersten Besichtigung, ohne genau zu prüfen, was für Mängel und Sanierungsbedarf vorhanden sind. Das ist ein Fehler, denn eines der größten Risiken beim Kauf von Gebrauchtimmobilien sind versteckte Mängel bei Wasser-, Abwasser- und Elektroleitungen, Schimmelbefall, ein undichtes Dach oder Probleme mit der Bausubstanz. Weniger versierte Käufer ahnen nicht, was sie da eigentlich gekauft haben. Doch irgendwann machen sich die Bausünden bemerkbar. Die Folge sind hohe Renovierungskosten.