Hausanschlusskosten
Neben den Baukosten gehören auch die Anschlusskosten zu den Herstellungskosten eines Gebäudes.
Anlagen zur Ableitung von Abwässern:
Der vom Hauseigentümer an die Gemeinde zu zahlende Kanalbaubeitrag (Kanalanschlussgebühr) gehört zu den nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Die Aufwendungen der Hauseigentüer für die Herstellung der Zuleitungsanlagen von dem Haus zum öffentlichen Kanal (Hausanschlusskosten) einschließlich der sogenannten Kanalanstichgebühr gehören dagegen zu den Herstellungskosten des Gebäudes.
Anschluss an das Versorgungsnetz:
Die Kosten für den Anschluss eines Hauses an Versorgungsnetze gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Werden dagegen vorhandene Anschlüsse ersetzt, handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen. Erhaltungsaufwendungen sind auch Aufwendungen für den erstmaligen Anschluss an das Erdgasnetz im Zusammenhang mit der Umstellung einer bereits vorhandenen Heizungsanlage.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 6.4 EStR
Die Eigentümerversammlung: kurz&konkret!
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Mitglied in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft die wesentlichen Entscheidungen, die mit dessen Bewirtschaftung und dem Zusammenleben der Wohnungseigentümer verbunden sind. Dem Verwalter obliegt die Einberufung der Versammlung, ferner hat er dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden.