Grundstücksvermietung
Einkünfte, die aus der Vermietung von Grundstücken erzielt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Der Unternehmer kann jedoch auch auf diese Umsatzsteuerbefreiung verzichten und zur Umsatzsteuer optieren. Dies ermöglicht ihm den Vorsteuerabzug (§ 4 UStG, § 9 UStG).
Von einer Steuerbefreiung ausgenommen sind Umsätze aus der
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Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden nutzt,
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Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen,
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kurzfristigen Vermietung von Campingplätzen,
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Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen.
Die Hausratversicherung: Finanzieller Schutz im Schadenfall
Eine Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der einen eigenen Haushalt gründet oder in eine Wohnung oder in ein Haus zieht. Denn eine Hausratversicherung schützt Ihren gesamten Besitz zu Hause, also den so genannten Hausrat, vor Schäden, wie beispielsweise gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Hagel, Blitzschlag, auslaufendes Leitungswasser oder Schäden durch Sturm.