Grundstücksvermietung
Einkünfte, die aus der Vermietung von Grundstücken erzielt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Der Unternehmer kann jedoch auch auf diese Umsatzsteuerbefreiung verzichten und zur Umsatzsteuer optieren. Dies ermöglicht ihm den Vorsteuerabzug (§ 4 UStG, § 9 UStG).
Von einer Steuerbefreiung ausgenommen sind Umsätze aus der
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Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden nutzt,
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Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen,
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kurzfristigen Vermietung von Campingplätzen,
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Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen.
Die starke Eigentümergemeinschaft
Unklare Abrechnungen, verschleppte Beschlüsse, Funkstille der Hausverwaltung? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Pflichten der WEG‑Verwalter hat – und wie Sie als Eigentümergemeinschaft Ihre Rechte wirksam durchsetzen: von der Einsicht in Unterlagen über die Korrektur der Abrechnung bis zur Abberufung. Praxisnah, verständlich, rechtssicher.