Förderprogramme der Bundesländer
Auch die einzelnen Bundesländer bieten zahlreiche Förderungen die den Erwerb oder die Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum unterstützen. Welche Maßnahmen gefördert werden, ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, da die Förderungen mit den Erfordernissen des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt sind. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem die Sanierung denkmalgeschützter Häuser oder leer stehender Wohngebäude sowie der Einbau energiesparender Anlagen, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Solaranlagen. Spezielle Förderprogramme gibt es auch für kinderreiche Familien bzw. Alleinerziehende, Senioren oder Schwerbehinderte.
Die einzelnen Förderungen werden in Form von zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen, Zuschüssen oder Bürgschaften gewährt. Empfehlenswert ist es, sich über die einzelnen Förderprogramme rechtszeitig zu informieren. Denn in den meisten Fällen wird die Förderung nur gewährt, wenn mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurde. Zudem kann es notwendig sein, die Baumaßnahmen an die Fördervoraussetzungen anzupassen.
Nebenkostenabrechnung: kurz&konkret!
Bei den Betriebskosten sind Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern oft vorprogrammiert. Schließlich machen die Nebenkosten für den Mieter mittlerweile einen beachtlichen Teil der Gesamtmiete aus. Und wegen der drastisch gestiegenen Energiepreise werden die Betriebskosten steigen. Viele Mieter müssen deshalb mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Vermieter können daher davon ausgehen, dass der Mieter bei der nächsten Betriebskostenabrechnung – oft auch als »Nebenkostenabrechnung« bekannt – schon etwas genauer hinschauen wird, welche Kosten als Nebenkosten gezahlt werden müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass von verschiedener Seite immer wieder suggeriert wird, dass jede zweite oder dritte Abrechnung vom Vermieter fehlerhaft ausgestellt wird. Es lohnt sich also als Vermieter, über die gesetzlichen Abrechnungsregelungen Bescheid zu wissen und darauf zu achten, dass die Betriebskostenabrechnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Überprüfung des Mieters Stand hält.