Bausparkassenvertreter
Ein Bausparkassenvertreter ist Handelsvertreter und unterliegt als Gewerbetreibender der Gewerbesteuer. Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Eine Selbständigkeit liegt vor, wenn im Wesentlichen die Tätigkeit frei gestaltet und die Arbeitszeit frei eingeteilt werden kann. Ist keine Selbständigkeit gegeben, liegt ein Angestelltenverhältnis vor.
Führt der Unternehmer (Bausparkasse) das vom Bausparkassenvertreter vermittelte Geschäft aus, kommt es zur Abnahme der Vermittlungsleistung durch den Unternehmer. Bei Abnahme tritt beim Handelsvertreter ertragsteuerlich die Gewinnrealisierung ein. Als Abnahmezeitpunkt gilt die erstmalige Zahlung der Bausparkassenprämie durch den Bausparkassenkunden. Handelsvertreter können ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aber auch nach dem Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Die Tätigkeit des Bausparkassenvertreters unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 92 HGB
§ 84 ff. HGB

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.